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Frage von Ferdinand von A. •

Frage an Johannes Kahrs von Ferdinand von A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Kahrs,
laut SPIEGEL-Artikel vom 29.01.2007 (´Schotten dicht´, S. 72) ist es für Ausländer, die nicht aus der EU kommen, sehr schwierig eine ´Niederlassungserlaubnis´ erhalten. Sie dürfen nur dann hier arbeiten, wenn sie mindestestens 85.500 EURO verdienen. Ein solches Gehalt ist, selbst für hochqualifizierte Berufseinsteiger, nicht realistisch.
Tatsächlich wird durch diese Bestimmung verhindert dass dringend benötigte leistungsbereite und integrationswillige Fachkräfte hier eine Anstellung finden.
Laut Artikel wird eine Gesetzesinitiative zur Änderung dieser Bestimmung durch die SPD, insbesondere Arbeitsminister Müntefering, blockiert.
Wie ist Ihre Haltung zu diesem Thema?

MfG
Ferdinand v. Ahnen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Ahnen,

es ist richtig, dass es für die Niederlassungserlaubnis für nicht EU-Bürger einen festgelegten Mindestverdienst von 85.500 EURO gibt. Bereits innerhalb der EU gibt es einen regen Austausch von hoch qualifizierten und gering qualifizierten Arbeitskräften, der besonders in Hochlohnländern mit hoher Arbeitslosigkeit wie Deutschland, Druck auf Arbeitnehmer ausübt und die Gefahr des Lohndumpings mit sich bringt. Die jetzige Regelung verhindert, dass Arbeitgeber einerseits die leichtere Lösung des „Imports“ von Arbeitskräften einer Ausbildung von inländischen Arbeitern vorziehen und andererseits, dass auf die deutschen Arbeitnehmer weiterer Druck durch billigere Arbeitskräfte erzeugt wird.

Sicherlich gibt es in Deutschland Lücken bei dem Angebot von qualifizierten Arbeitskräften. Diese Lücken können durch Sonderregelungen für bestimmte Fachkräfte geschlossen werden. Eine generelle Änderung dieser Bestimmung würde jedoch die belohnen, die eine gehörige Mitschuld an den Ausbildungslücken von heute haben – die Großunternehmen. Sie wären die ersten, die von einer Senkung des Mindesteinkommens zum Erlangen einer Niederlassungserlaubnis profitieren und ihre Ausbildungskapazitäten ungenutzt lassen würden. Auf lange Sicht - und auch darüber müssen wir bereits heute nachdenken - könnte eine Änderung, der Volkswirtschaft mehr schaden als nutzen. Für Ausnahmeregelungen bleibt jedoch auch nach heutigem Recht genügend Platz.

Mit freundlichem Gruß,
Johannes Kahrs