
Die Neuregelung wird auch eine Nachzahlung bis zum Jahr 2021 enthalten, sodass Ihnen dieses Geld nicht verloren geht.
Johann Saathoff, MdB
Die Neuregelung wird auch eine Nachzahlung bis zum Jahr 2021 enthalten, sodass Ihnen dieses Geld nicht verloren geht.
Ich bitte um Verständnis, dass ich solche Fragen zum derzeitigen Zeitpunkt nicht beantworten kann.
Ich kann verstehen, dass Sie gern mehr über den Entwurf erfahren möchten, aber Details kann ich zu diesem Zeitpunkt nicht nennen.
Die Bundesregierung will insgesamt ausreichend bezahlbaren, klimaneutralen und barrierearmen Wohnraum schaffen.
Die Bundesregierung ist weiterhin bestrebt, die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 zur amtsangemessenen Alimentation auch auf Bundesebene umzusetzen und das Besoldungsrecht entsprechend anzupassen.
Gleichwohl ist vorgesehen, dass, auch wenn das Gesetz erst im kommenden Jahr beschlossen wird, alle Besoldungsberechtigten Nachzahlungen ab dem Jahr 2021 erhalten sollen.