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Jörn König
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Frage von Manfred G. •

AfD Fraktion, Anfrage 217711, 25.08.2026, Anwendung des Bau-Turbos Sache der Kommunen. Warum unterstützen Sie und die AfD nicht den Verbraucherschutz beim Bau von Wohnanlagen einer GdWE Gründung?

Sehr geehrter Herr König,

die MdB verfügen über ein freies Mandat, auch gegenüber ihrer Partei. Die Politik garantiert die deutsche Vertragsfreiheit, auch in Bezug auf Bauträgerverträge, auf die der spätere unerfahrene Käufer keinen Einfluss hat. Wegen der Einstimmigkeit bei GdWE ist die Korrektur falscher Angaben über die Wohnfläche und damit der Umlage von Kosten nicht möglich.

Seit 2014 gibt es die Idee / Vorschlag eines MdB am Ende der Fertigstellung einer Wohnanlage / Eigentumswohnungen, den Bauherrn gesetzlich zu einer Endprüfung (Qualitätskontrolle zu Bauweise, Baumaterial, tatsächliche Wohnfläche) zu verpflichten.

Das Auffinden von Baumängeln darf nicht den künftigen Käufern und Mietern vor und nach Ablauf der Gewährleistungsfrist überlassen werden.

Die gesetzlichen Änderungen bringen keine finanzielle Belastung im Haushalt des Bundes, der Koalition, dem Steuerzahler kostet es keinen Cent, Käufer, Mieter und korrekte Baufirmen danken es Ihnen.

Turbos helfen auch nicht!

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