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Jörg-Uwe Hahn
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Frage von Dimitri I. •

Frage an Jörg-Uwe Hahn von Dimitri I. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Hahn,

Hessen ist stark verschuldet. Deutschland und andere Staaten auch.
1. Frage: Ist es möglich, ohne die Zinsen zu verbieten, die Schulden abzubauen, denn das Geld was zurückbezahlt werden muss ist durch die Zinsen immer mehr als es sich gerade im Umlauf befindet. Wir sind doch schon längst in einer Schuldenfalle.

2. Frage: Wenn die Banken, die gerade "verstaatlicht" werden, die Gläubiger der Staaten sind, wieso ist es dann möglich, dass der Staat (Schuldner) den Banken (Gläubiger) mit Liquidität versorgt oder Bürgschaften ausstellt ohne die Schulden zurückzuzahlen? Der Staat muss sich dabei sogar noch mehr verschulden.

Mit freundlichen Grüßen
Dimitri Idessis

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Idessis,

gerne beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:

zu Frage 1:

Die bisherigen Regeln zur Verschuldungsbegrenzung haben sich als unwirksam erwiesen. Sie sind unklar und ziehen bei Verstoß keinerlei Konsequenzen für die Verursacher nach sich. Darüber hinaus hat die Landesregierung in den vergangenen Jahren die finanzielle Situation "geschönt", indem im Haushaltsplan Einnahmen überhöht bzw. Ausgaben zu gering angesetzt und Restkreditermächtigungen in Ergänzung zu der für das laufende Jahr beschlossenen Kreditaufnahme eingesetzt wurden. Konjunkturbedingt vorübergehend höhere Steuereinnahmen sind keine Problemlösung, sondern täuschen nur zeitweise darüber hinweg, dass zwischen dem gegenwärtigen Ausgaben- und Einnahmenniveau jedes Jahr eine strukturelle Lücke im Umfang von 1,5 bis 2 Mrd. Euro klafft. Diese Lücke muss durch verringerte Ausgaben und kann dauerhaft nicht durch Veräußerungserlöse geschlossen werden. Nach der Erfahrung, die in Hessen in den letzten Jahrzehnten und besonders mit der CDU-Alleinregierung seit 2003 gemacht wurde, besteht der beste Weg, die angestrebte Nullverschuldung zu erreichen, indessen in einem grundsätzlichen Verbot der Schuldenaufnahme in der Hessischen Verfassung. Null-Verschuldung und Abbau der Altschulden heißt: Der jährliche Zinsaufwand sinkt von Jahr zu Jahr und entfällt schließlich völlig.

- Jede Generation muss für die Ausgaben einstehen, die sie selbst veranlasst hat, und kann sie nicht auf künftige Generationen überwälzen.
- Die Überschuldung des Landes wird auf Null abgebaut. Eine Reduzierung der Verschuldung lässt sich nur schrittweise und planmäßig erreichen. Sie setzt voraus, dass das Ausgabeniveau des Landes Hessen reduziert wird. Das bedeutet:

Es werden Präferenzbereiche festgelegt. In diesen Bereichen ist das staatliche Leistungsniveau aufrecht zu erhalten oder sogar noch zu steigern. Ausgaben dürfen in diesem Fall allenfalls dann verringert werden, wenn deren Effekt durch eine gleichzeitige Effizienzsteigerung kompensiert wird. Die übrigen Leistungen werden, soweit sie der Landesentscheidung unterliegen, vermindert.

Ausgehend von einer grundlegenden Aufgabenkritik überprüft und verändert das Land die Aufgabendurchführung und verringert Leistungsstandards auf das Notwendige. Soweit dazu Bundesgesetze verändert werden müssen, wird dies vom Land über den Bundesrat angestoßen. Wir sind sicher, dass im Zweifel jeder Bürger selbst besser über die Verwendung seines Geldes entscheiden kann, als dies der Staat tut, und setzen verstärkt auf das Prinzip der Eigenverantwortung. Das Land muss sich auf seine Kernaufgaben konzentrieren, diese aber besser und zukunftsgerichteter wahrnehmen als bisher.

zu Frage 2:

Nicht nur private Banken kaufen Anleihen vom Staat, die er auflegt, um Geld zu leihen. Insbesondere sog. institutionelle Anleger, wie Pensionsfonds oder Krankenversicherungen, kaufen diese Anleihen. Auch ausländische Käufer sind darunter. Der sog. "Finanzmarktstabilisierungsfonds", auch als "Bankenschirm" bezeichnet, ist zur Stabilisierung des Finanzmarktes notwendig. Ziel des Gesetzes ist es, eine dauerhafte Gefährdung für den heimischen Finanzplatz, die Realwirtschaft und damit alle Bürger in Deutschland nachhaltig abzuwenden. Mit diesem Programm soll neues Vertrauen zwischen den Finanzinstituten, Unternehmen und Bürgern geschaffen und die Funktionalität des Finanzwesens wieder hergestellt werden. Hierzu zählen vor allem die Sicherung von Guthaben aller Bürger bei deutschen Banken und die Bereitstellung von Kapital in ausreichendem Umfang für die Realwirtschaft. Insbesondere der deutsche Mittelstand ist auf eine gute Kreditversorgung angewiesen. Durch die Etablierung des Fonds und die Ausstattung mit öffentlichen Mitteln durch Garantien in Höhe von 400 Mrd. Euro und Liquiditätshilfen von bis zu 100 Mrd. Euro wird ein maximales Risiko für die öffentliche Hand von bis zu 500 Milliarden Euro geschaffen. Dies entspricht über 30 Prozent der gegenwärtigen Staatsschulden von Bund, Länder und Gemeinden von 1,48 Billionen Euro. Die mit dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz verbundenen Maßnahmen lösen zudem keine der bestehenden Strukturprobleme. Hier bedarf es weiterer und gegebenenfalls grenzüberschreitend einheitlicher Maßnahmen. Der Staat muss sich wieder auf das (Durch-)Setzen geeigneter Regeln besinnen und darf nicht länger zugleich wirtschaftlicher Akteur sein. Weltweit müssen Notenbanken sich zudem zukünftig ausschließlich an der Sicherung der jeweiligen Geldwertstabilität ausrichten. Die Steuerung der Konjunktur durch geldpolitische Maßnahmen hat sich wiederholt als eine Ursache für Marktkrisen gezeigt.

Erst einmal muss sich der Staat oder das jeweilige Bundesland für eine Bürgschaft nicht verschulden. Die Bürgschaft soll dem Kreditgeber signalisieren, dass der Staat oder das Land im Notfall für den Ausgleich des Kredites einspringt. In Hessen ist die Bürgschaft auf 80% des aufgenommenen Kredites begrenzt. Bezogen auf Hessen haben wir den geringsten Ausfall ab Bürgschaften in Deutschland.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg-Uwe Hahn