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Jörg-Uwe Hahn
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Frage von Wolfgang P. •

Frage an Jörg-Uwe Hahn von Wolfgang P. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Hahn,

in Ihrer Antwort zur Frage von Hrn. Schlosser schreiben Sie die Frage der Ortsumgehung Friedberg ist in erster Linie eine kommunale Angelegenheit. Leider sieht die Stadt Friedberg dies etwas anderes und beantwortet diesbzgl. Fragen mit der Aussage es handelt sich hierbei um eine Angelegenheit des Landes Hessen. Die Stadt Friedberg ist nur an der Planung beteiligt aber nicht weiter verantwortlich oder zuständig. Bisher ist es trotz vieler Nachfragen an vielen Stellen nicht gelungen eine Person oder eine Behörde zu ermitteln die sich für diese Ortsumgehung zuständig fühlt.

Hier stellt sich mir die Frage wer (bzw. Namentlich) denn nun für dieses Projekt zuständig ist. Können Sie mir hier weiterhelfen, oder ist es nach Ihrer Ansicht nicht möglich die zuständige Behörde oder die zuständige Person zu finden ?

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Pungartnik

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Pungartnik,

der Wunsch, eine Ortsumgehung auf Grund aktueller Verkehrssituationen geplant und gebaut zu kommen hat seinen Ursprung immer in der Kommune selbst. Das Land Hessen als Bauherr von Landesstraßen geht in aller Regel nicht daher und verfügt Ortsumgehungen. Im Gegenteil sind die Wünsche nach Ortsumfahrungen in ganz Hessen wesentlich umfänglicher als die finanziellen Mittel hierfür. Wenn diese Ortsumfahrung vor Jahren beantragt wurde und nunmehr Mittel dafür bereitgestellt sind, ist es nicht Sache des Landes plötzlich einen Rückzieher zu machen und die Mittel wieder einzusammeln. Meistens kennen wir Beschwerden darüber, dass eine gewünschte Umfahrung viel zu lange in der Realisierung braucht. Der umgekehrte Fall, dass sich jemand gegen eine Ortsumgehung sperrt ist eher selten. Die Kommune, respektive die Stadt, muss eine einheitliche Sprachregelung finden, dann kann sich das Land auch weiter damit befassen. Wir stehen in dieser Angelegenheit in Kontakt mit unseren örtlichen zuständigen FDP Kollegen und schließen uns deren Auffassung (die wir Ihnen bereits weitergeleitet haben) an.

Mit freundlichen Grüßen

i.A.

U. Franz-Stöcker