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Frage von Andreas K. •

Frage an Jörg Stroedter von Andreas K. bezüglich Jugend

Sehr geehrter Herr Strödter,

als Reinickendorfer Wahlbürger würde ich auch Ihnen gerne die beiden Fragen vorlegen, die sich aus meinen Besuch der Autorenlesung "Neukölln ist überall" und der Podiumsdiskussion mit Bürgermeister Buschkowsky ergeben haben.

Wer nicht fragt bleibt dumm! Sollte die Sesamstraße doch recht haben?

Jedenfalls habe ich durch die Vorstellung meiner Fragen Bekannten gegenüber dazugelernt. Tatsächlich wirkt der Mechanismus "Kindergeld nur, wenn das Kind zur Schule kommt" schon segensreich in der Realität. Dies trifft zu für das freiwilliges Aufbau-Schuljahr, wenn die Aspiranten die Schulpflichtjahre schon hinter sich gebracht haben und weiter für eine Lehrstelle fit gemacht werden sollen. Wenn diese dann unentschuldigt längere Zeit nicht in der Schule erscheinen, wird den Eltern ein freundlicher Brief zugestellt, dass die Gefahr besteht, dass die Kindergeldauszahlung beendet wird. Danach sind die betroffenen Schülerinnen oder Schüler sehr schnell wieder beim freiwilligen Schulunterricht anzutreffen.

Nun zu den konkreten Reformbedarf des Kindergeld-Gesetzes, um der Realität laut Bürgermeister Buschkowsky mehr gerecht zu werden:
1) Den Grundsatz hinzuzufügen: ,,Kommt das schulpflichtige Kind nicht zur Schule, geht das Kindergeld nicht mehr auf das Konto der Eltern".

2) Das Kindergeld für rechtskräftig verurteilte Kinder während des Gefängnisaufenthaltes zu streichen.

Bildung ist wichtig für die berufliche Zukunft, dass wird konterkariert, wenn die Schulkinder - warum auch immer - Monate lang und länger unentschuldigt fehlen.

Werden Sie dieses Thema treiben, wenn Sie in den Deutschen Bundestag gewählt würden?

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Kreutzer

P.S.: Exemplarische Literaturhinweise

• Döner, Machos und Migranten : mein zartbitteres Lehrerleben, Betül Durmaz

• Neukölln ist überall, Heinz Buschkowsky

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