Antwort 24.02.2025 von Jörg Meyer CDU
Eine rechtsverbindliche Bearbeitungsfrist von Anträgen auf Ausnahmegenehmigung nach der Baumschutzverordnung besteht nicht.

Jörg Meyer
Eine rechtsverbindliche Bearbeitungsfrist von Anträgen auf Ausnahmegenehmigung nach der Baumschutzverordnung besteht nicht.
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