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Jörg Hillmer
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Frage von Michael B. •

Frage an Jörg Hillmer von Michael B. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Hillmer,

ich wende mich bezüglich des neuen Entwurfs der Ausweisung der roten Gebiete an sie. In mehreren Punkten ist dieses Verfahren für mich als Landwirt im Landkreis Uelzen nicht nachvollziehbar. Daher die folgenden Fragen mit der Bitte um zeitnahe Beantwortung.

1. Nach welchen Kriterien ist die neue Auswahl der roten Gebiete erfolgt?
2. Was ist mit dem Verursacherprinzip für Nitratbelastung? Warum betrifft der neue Entwurf im großen Maße Gebiete z.B. auch im Landkreis Uelzen, die nachgewiesenermaßen keine Nitratbelastung haben?
2. Ist sich die niedersächsische Landesregierung über die Auswirkungen - insbesondere auf kleinere Familienbetriebe - bewusst? Wenn man über Nacht seinen kompletten Betrieb im roten Gebiet wieder findet dann ist das nichts anderes als existenzbedrohend.
3. Eine Frage und Anmerkung zum Verfahren: was hat sich die Landesregierung dabei gedacht zwei Tage vor Weihnachten ein solchen Entwurf "rauszuhauen"? - in vollem Bewusstsein dass viele landwirtschaftliche Betriebe wie so viele Menschen ohnehin mit einem großen Sack Sorgen unter dem Weihnachtsbaum sitzen.

Mit Blick auf das Verhältnis politische Entscheidungsträger und Landwirten ist das für mich überhaupt nicht nachvollziehbar. Auch die Äußerungen ihrer Parteikollegin Otte-Kinast Anfang der Woche in der lokalen Presse (Allgemeine Zeitung Uelzen) wirken auf mich völlig deplatziert und passen in keinster Weise zu dem jetzt veröffentlichten Entwurf der vielleicht die Gesamtfläche von um einige Prozentpunkte verringert aber völlig intransparent Gebiete von rot auf grün bzw. von grün auf rot stellt.

Für die Beantwortung der Fragen bedanke ich mich im Voraus.

Mit der Hoffnung auf klärende Antwort, Nachbesserungen am Gesetzesentwurf und mit freundlichen Grüße

Michael Borgard

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Sehr geehrter Herr Borgard,

am 22.12.20 hat die Landesregierung einen Verordnungsentwurf in die Verbandsbeteiligung gegeben. Erst nach Auswertung aller Stellungnahmen wird die Landesregierung die eigentliche Verordnung beschließen. Der Landtag wird daran nicht beteiligt.

In der Tat sind die Ergebnisse nicht nachvollziehbar. Dort, wo minimale Nitratwerte gemessen wurden, werden jetzt nitratbelastete Gebiete ausgewiesen. Andererseits werden um die wenigen Brunnen, die erhöhte Nitratwerte aufweisen, jetzt keine Auflagen mehr vorgesehen. Hier haben Bürokraten ein Regelwerk geschaffen, dass den Praxistest offensichtlich nicht besteht. So kann man Nitrat nicht reduzieren. Das darf so nie zur Anwendung kommen.

Ich glaube nicht, dass man sich über die Auswirkungen auf Existenzen und auf die Weihnachtsruhe Gedanken gemacht hat.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Hillmer

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