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Joachim Stamp
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Frage von Christian G. •

Frage an Joachim Stamp von Christian G. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Stamp,

ich bin Wähler in Ihrem Stimmbezirk und interessiere mich dafür, welche politische Linie Sie bezüglich des Nichtraucherschutzes in NRW im Landesparlament vertreten werden.

Das Nichtraucherschutzgesetz (NiSchG NRW) ist Anfang 2008 in Kraft getreten. Wenig später haben die Richter des Bundesverfassungsgerichts in ihrem Urteil (BVerfG, 1 BvR 3262/07 vom 30.7.2008) entschieden, dass es rechtmäßig sei, ein striktes Rauchverbot für alle Lokale zu erlassen. Wenn hingegen, so die Richter, Ausnahmen gestattet werden (wie z.B. das Rauchen in separaten Räumen), so müssen Ausnahmen vom Rauchverbot auch für ganze Betriebe möglich sein, die sonst unzulässig benachteiligt werden. Im Zuge dieses Urteils wurde das NiSchG NRW, das bereits zahlreiche Ausnahmen beinhaltete, im Jahr 2009 novelliert und zusätzlich sogenannte Rauchergaststätten offiziell als Ausnahmen anerkannt. Die Interessensvertretung des Gastgewerbes (DEHOGA) nennt auf ihrer Webseite das NiSchG NRW "das liberalste Rauchverbotsgesetz Deutschlands".

Im Saarland wurde Anfang 2010 mit Stimmen der FDP, CDU und Grünen ein Nichtraucherschutzgesetz erlassen, das ein generelles Rauchverbot vorsieht. Es enthält zeitlich befristete Ausnahmen für Gaststätten, in denen durch bauliche Veränderungen ein Raucherraum eingerichtet wurde.

In Bayern setzt sich eine Bürgerinitiative gegen die Aufweichung des Nichtraucherschutzes ein. Ein entsprechendes Volksbegehren übertraf deutlich (1.2 Millionen) die benötigte Unterschriftenanzahl. Der sich anschließende Volksentscheid ist für Juli 2010 terminiert.

Wie schätzen Sie die Situation des Nichtraucherschutzes in NRW ein? Werden Sie sich für eine Novellierung des NiSchG NRW einsetzen, um ein generelles Rauchverbot in Gaststätten zu erreichen? Falls nein, warum benötigen Bürger und Angestellte einen umfassenderen Nichtraucherschutz im Saarland als in NRW?

Ihre Antworten werden mir und vielen anderen Wählern die Wahlentscheidung erleichtern. Vielen Dank!

Portrait von Joachim Stamp
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Geier,

herzlichen Dank für Ihre Frage.
Aus meiner Sicht ist das Nichtraucherschutzgesetz in NRW ein fairer Kompromiss.
Dies gilt gerade in der Gastronomie. Kleine Kneipen mit rauchendem Stammpublikum sind in ihrer Existenz nicht gefährdet. Für alle Nichtraucher, die zurecht auf rauchfreie Gasstätten Wert legen, besteht aufgrund der Gesetzeslage ein umfassendes Angebot.
Konkretes Beispiel: Bei Fußballübertragungen in den Gaststätten der Bonner Altstadt können Raucher und Nichtraucher jetzt wählen, ob sie mit Rauch oder "clean" gucken können, weil sich auch 1-Raum-Kneipen unterschiedlich entscheiden.

Ich bin der Meinung, dass dies ein pragmatischer und richtiger Ansatz ist. Es war früher eine Zumutung, überall vollgequalmt zu werden. Heute ist die Gastronomie in NRW überwiegend rauchfrei. Da halte ich es für vertretbar, wenn es Ausnahmen gibt, wo geraucht werden kann.

Gerne können wir uns über das Thema auch noch ausführlicher austauschen. Sie erreichen mich unter stamp@fdp.de .

Herzliche Grüße

Joachim Stamp