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Joachim Poß
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Frage von Rüdiger S. •

Frage an Joachim Poß von Rüdiger S. bezüglich Jugend

Sehr geehrter Herr Poß,

den Rundfunkgebührenstaatsvertrag habe ich nicht durchgelesen. Ich erfahre aber in diversen Quellen, dass es verschiedene Befreiungen gibt, u.a. für Studenten, wenn sie nicht bei ihren Eltern wohnen.
Meine Tochter studiert seit letztem WS in Bonn und hat dort eine eigene "Bude". Dennoch soll sie der GEZ, da sie kein Bafög erhält, den vollen Beitrag zahlen. Den zahle natürlich ich, da meine Tochter genauso viel oder besser: wenig eigenes Einkommen hat wie alle anderen Studenten auch. Wieso hat denn die Politik bei der Aushandlung des Staatsvertrags nicht die vielen Details berücksichtigt? Die Kommunen z.B. wehren sich doch erfolgreich gegen Ungereimtheiten dieses Vertrags, der ihre Haushalte unnötig belasten.

Freundliche Grüße,
Rüdiger Stritzke

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Stritzke,

vielen Dank für Ihre Frage vom 29. April 2013.

Lassen Sie mich gleich vorwegschicken, dass in Deutschland Fragen der Medienordnung und auch der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks allein Angelegenheiten der Länder sind und dem Bund hier keine Gestaltungs- oder gar Entscheidungskompetenz zukommt. Dies gilt auch für die Neuregelungen des Rundfunkstaatsvertrages und den neuen Rundfunkbeitrag. Für detaillierte Informationen dazu verweise ich Sie daher an die NRW-Landesregierung bzw. die Gelsenkirchener Landtagskollegen.

Ich kann Ihnen aber versichern, dass die SPD-geführten Länder sich bei den Verhandlungen über den Rundfunkstaatsvertrag dafür eingesetzt haben, dass die einkommensabhängigen Befreiungen beibehalten werden. Wer Sozialleistungen erhält, wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung oder eben BAföG, soll nicht mit Rundfunkgebühren belastet werden.

Auch in der alten Regelung war bei Studenten der Bezug von Leistungen nach dem BAföG für eine Befreiung von den Rundfunkgebühren ausschlaggebend. Der Anspruch auf Leistungen nach dem BAföG richtet sich bekanntlich nach der finanziellen Situation der Eltern. Denn in erster Linie sind die Eltern für die Finanzierung der Ausbildung ihrer Kinder verantwortlich. Können die Eltern diese Leistung nicht erbringen, gibt es staatliche Unterstützung und in diesen Fällen kann dann auch eine Befreiung von den Rundfunkgebühren beantragt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Poß