
(...) Dabei habe ich dargestellt, aus welchen Gründen die Polizei vier Mal im Haus der Betroffenen war und nochmals verdeutlicht, dass die Polizei berechtigt war, die Wohnung der Betroffenen zu betreten. Einem dieser polizeilichen Einsätze lag ein Amtshilfeersuchen der Landeshauptstadt München zugrunde. (...)