(...) Die Bayerische Polizei hat bislang keine Online-Durchsuchungen und keine präventiven Maßnahmen der Quellen-TKÜ durchgeführt. Die wenigen bisher vom Bayerischen Landeskriminalamt durchgeführten Quellen-TKÜ-Maßnahmen zum Zweck der Strafverfolgung wurden stets auf Antrag der zuständigen Staatsanwaltschaft mit richterlichem Beschluss umgesetzt. (...)
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