(...) Die richterliche Unabhängigkeit ist in Art. (...) Nachdem es nun im vorliegenden Fall Hinweise auf neue Fakten gibt, prüft die Staatsanwaltschaft Regensburg auf Bitte des Justizministeriums von Amts wegen den Sachverhalt umfassend und unter allen Gesichtspunkten die Wiederaufnahmen des Verfahrens. (...)
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