
(...) zu Ihrer Anfrage vom 20.12.2012 darf ich noch einmal auf die Rechtslage verweisen, die ich hier am 19.12.2012 dargestellt hatte. Im Übrigen stehen mir als Innenminister ohnehin keinerlei Befugnisse im Bereich der Justiz zu. Wie Sie sicher der Presse entnommen haben, wurde inzwischen ein neuer Gutachter mit der Begutachtung von Herrn Mollath beauftragt. (...)