
(...) Das Verwarnungsverfahren soll bei der Ahndung von Verkehrsverstößen eine zügige und unbürokratische Abarbeitung bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten ermöglichen, um durch Zahlung des Verwarnungsgeldes die Einleitung eines Bußgeldverfahrens zu vermeiden. Die Verwarnung erfordert das Einverständnis des Bürgers mit der Verwarnung, das er in der Regel konkludent mit der Zahlung der Verwarnung zum Ausdruck bringt. Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Betroffenen müssen daher bei der Bemessung des Verwarnungsgeldes auch unberücksichtigt bleiben. (...)