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Joachim Herrmann
CSU
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Frage von Jochen T. •

Was tut die CSU gegen die Italo Mafia, seit Jahren bauen diese sich aus und der Staat verbockt es, nicht erst seit kurzem?

Nach Schätzungen wurden 2017 über 30 Milliarden Euro an Mafiageldern in Deutschland in Immobilien investiert. Dabei spielen Briefkastenfirmen eine Rolle. Diese Transaktionen werden durch die bestehenden Institutionen nicht effektiv erfasst, weiterverfolgt u.bekämpft.
Nach 30 Jahren Geldwäschegesetz und trotz Transparenzregister bleiben die Eigentümer von schätzungsweise jeder zehnten Wohnung in Berlin anonym. Einige Banken – genauso wie ihre internationalen Wettbewerber – führen in Deutschland und über ihre Auslandstöchter weiterhin tausende anonyme Bankkunden und Konten.
Von Ostdeutschland wisse man, so MdR, dass die Mafia nach der Wende ganze Straßenzüge und Gewerbegebiete mit kriminellem Geld gekauft habe.Europol sieht die O K als Mitursache für steigende Wohnungspreise, bei denen Normalbürger nicht mithalten können.
https://www.mdr.de/video/mdr-videos/reportagen-dokus/video-mafia-kolonie-ostdeutschland-100.html
https://de.wikipedia.org/wiki/Italienische_Mafia_in_Deutschland

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr T.,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 8. März 2023, in welcher Sie die Frage aufwerfen, was die CSU zur Bekämpfung der italienischen Organisierten Kriminalität tut. Gerne werde ich Ihnen meine Positionen dazu darlegen.

Die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität ist eine gesamtgesellschaftliche und bundesweite Aufgabe. Ich darf Ihnen als Bayerischer Innenminister versichern, dass die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität aufgrund der inhärenten weltweiten Vernetzung der handelnden Akteure und des großen Bedrohungspotentials für die Sicherheit Deutschlands eine sehr hohe Priorität genießt. Die bayerischen Erfolge bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität jedweder Form können Sie den jährlich erscheinenden gemeinsamen Lagebildern zur Organisierten Kriminalität von Justiz und Polizei unter nachfolgenden Link entnehmen: https://www.polizei.bayern.de/kriminalitaet/002273/index.html

Auf Bundesebene darf ich auf die diesbezüglichen Lagebilder des Bundeskriminalamtes (BKA) unter nachfolgendem Link https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/OrganisierteKriminalitaet/organisiertekriminalitaet_node.html

verweisen.

Im Hinblick auf Ihre Aussagen zu mafiösen Investments, auch im Immobilienbereich, möchte ich Ihnen auch hierzu eine Antwort nicht schuldig bleiben.

Nach der geltenden Rechtslage bestehen bereits umfangreiche Kontrollmechanismen zur Verhinderung von Geldwäsche. Eine besondere Rolle kommt dabei Notaren zu. Sie sind verpflichtet, die präsenten Beteiligten an einer Transaktion zu identifizieren, §§ 10 BeurkG, 11 GwG, und die Vertretungsmacht sowie die Bevollmächtigung oder Genehmigung in öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Form festzustellen, §§ 17 BeurkG, 29 GBO. Durch die Transparenz des Grundbuchverfahrens und insbesondere die Gutglaubenswirkungen von Grundbucheintragungen werden Strohmanngeschäfte unattraktiv, §§ 873, 892 BGB, 19, 20 GBO. Im Falle der Beteiligung von Gesellschaften haben sie zudem den wirtschaftlich Berechtigten anhand einer Dokumentation der Eigentums- und Kontrollstrukturen der Gesellschaft zu ermitteln, § 10 Abs. 1 Nr. 2, § 11 Abs. 5, § 12 Abs. 3, 4 GwG. Kann die erforderliche Dokumentation nicht vorgelegt werden, hat der Notar die Beurkundung zu verweigern, § 10 Abs. 9 Satz 4 GwG. Dieses Beurkundungsverbot greift auch dann ein, wenn eine nicht im Transparenzregister eingetragene ausländische Gesellschaft eine im Inland gelegene Immobilie oder Anteile an einer immobilienhaltenden Gesellschaft erwerben möchte.

Notarinnen und Notare sind darüber hinaus verpflichtet, eine Risikoeinschätzung zu den zu beurkundenden Transaktionen vorzunehmen und die Risikoeinschätzung zu dokumentieren, §§ 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 10 Abs. 2, 14 Abs. 1 und 15 Abs. 3 GwG. Wird ein erhöhtes Geldwäscherisiko festgestellt, hat der Notar bzw. die Notarin angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um die Herkunft der bei dem Geschäft eingesetzten Vermögenswerte zu klären, § 15 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 GwG.

Sie sind zudem verpflichtet, geldwäscherelevante Transaktionen an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit – FIU) zu melden, wenn diese positive Kenntnis davon haben, dass ein Geschäft zur Geldwäsche dient (§ 43 Abs. 2 Satz 2 GwG) oder Umstände vorliegen, die nach der „Verordnung zu den nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich“ (GwGMeldV-Immobilien) typischerweise einen Geldwäscheverdacht begründen (§ 43 Abs. 6 GwG).

Das am 27. Dezember 2022 verkündete Zweite Gesetz zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen vom 19. Dezember 2022 (Sanktionsdurchsetzungsgesetz II, BGBl. I S. 2606) sieht weitere Verbesserungen bei der Bekämpfung von Geldwäsche in Deutschland vor (nicht nur im Bereich der Sanktionsdurchsetzung), unter anderem durch die Einführung eines Barzahlungsverbots für Immobilientransaktionen und entsprechender Überwachungspflichten für Notarinnen und Notare sowie einer weiteren Transparenzregistereintragungspflicht ausländischer unmittelbar oder mittelbar immobilienhaltender Gesellschaften mit daran anknüpfendem Beurkundungsverbot.

Mafiöse Investments mit Bezug zur Geldwäsche und Steuerhinterziehung können mitunter auch über die Kontrollmechanismen der Steuerverwaltung aufgedeckt werden. In Bayern ist insofern die Sonderkommission Schwerer Steuerbetrug (SKS) der Steuerfahndungsstelle am Finanzamt Nürnberg-Süd die Zentralstelle für die Mitarbeit bei der Geldwäschebekämpfung und arbeitet in dieser Funktion mit den für die Geldwäschebekämpfung zuständigen Stellen im Bund und Land zusammen.

Aufgrund geldwäsche- und steuerrechtlicher Bestimmungen (§ 154 Abgabenordnung) existieren bei Kreditinstituten in Deutschland zudem keine anonymen Konten.

Anhaltspunkte, dass organisierte Kriminalität eine Mitursache steigender Wohnungs- und Immobilienpreise ist, bei denen Normalbürger und -unternehmer nicht mithalten können, sind grundsätzlich nicht ersichtlich.

Insbesondere in den Ballungszentren in Bayern sind die Immobilienpreise in den letzten Jahren unabhängig von einer möglichen kriminellen Einflussnahme gestiegen, da das Angebot mit der stark steigenden Nachfrage nicht Schritt halten konnte. Ein weiterer Faktor ist das langjährige Niedrigzinsniveau, das die Finanzierung erleichterte und Immobilien zu einer attraktiven Geldanlage machte. Die jüngsten Baupreissteigerungen sind insbesondere durch zum Teil unterbrochene Lieferketten, die durch den Ukrainekrieg stark gestiegenen Energiepreise und den anhaltenden Fachkräftemangel im Baugewerbe begründet.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Herrmann, MdL

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