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Frage von Wilhelm M. •

Frage an Joachim Herrmann von Wilhelm M. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Minister,

am 25.10.2011 habe ich Ihnen zwei Fragen gestellt:
"1. Meinen Sie mit der "Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung" das Grundgesetz?
2. Was am Grundsatzprogramm der "Linken" führt Sie zu der Annahme, dass diese Partei das Grundgesetz nicht einhalten will?"

In Ihrer Antwort vom 7.11.2011 haben Sie die erste Frage im Prinzip bejaht. Vielen Dank dafür.

Zu meiner zweiten Frage vermisse ich aber die FUNDIERTE Antwort. Das Grundgesetz ist gegliedert in Paragrafen und Absätze mit jeweils ganz konkreten Bestimmungen. Auch das Grundsatzprogramm der LINKEN enthält ganz konkrete Aussagen bzw. Forderungen. Wenn Ihre Aussagen zum Grundsatzprogramm der LINKEN richtig sind, müsste sich das ganz konkret belegen lassen. Ich wiederhole deshalb meine 2. Frage in einer präziseren Form:

Welche konkrete Aussage/ Forderung im Grundsatzprogramm der LINKEN steht im Widerspruch zu welchem konkreten Paragraf/ Absatz des Grundgesetzes?

Mit freundlichen Grüßen,
Wilhelm Methfessel

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Methfessel,

vielen Dank für Ihre erneute Anfrage vom 11.11.2011.

Das Erfurter Programm der Partei DIE LINKE. enthält keine Aussagen und Forderungen, die für sich genommen derart konkret und eindeutig sind, dass sie ohne weiteres und auf den ersten Blick als Ausdruck von Bestrebungen der Partei gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zu erkennen sind. Es bedarf vielmehr einer bewertenden Gesamtschau, die interpretationsbedürftige Aussagen des Parteiprogramms in den Kontext der feststellbaren politischen Aktivitäten der Partei und der Aussagen und Ausrichtung maßgeblicher Parteivertreter stellt.

Dieser Kontext wird wesentlich bestimmt durch die vielfältigen positiven Bezüge der Partei DIE LINKE. zum Kommunismus, die ich Ihnen bereits in meiner ersten Antwort kurz geschildert habe.

Vor diesem Hintergrund können beispielsweise folgende Aussagen zur System- und zur Eigentumsfrage als positive Bezugnahme auf den Kommunismus aufgefasst werden:

Das Parteiprogramm fordert durchgängig einen "Systemwechsel" (Programm, S. 4), d.h. eine "grundlegende Umgestaltung der Gesellschaft (...), die den Kapitalismus überwindet" (S. 5). Dieser Prozess werde "von vielen kleinen und großen Reformschritten, von Brüchen und Umwälzungen von revolutionärer Tiefe gekennzeichnet sein" (S. 21). Nötig sei "ein anderes Wirtschafts- und Gesellschaftssystem": der "demokratische Sozialismus" (S. 4). Dieser sei eine "neue und bessere Ordnung", "eine von Klassenschranken befreite Gesellschaft" (S. 21), in der "die wechselseitige Anerkennung der Freiheit und Gleichheit jeder und jedes einzelnen zur Bedingung der solidarischen Entwicklung aller" (S. 5) wird.

Mit dieser Wortwahl greift das Programm Schlüsselbegriffe der traditionellen Terminologie marxistisch-leninistischer Parteien auf. Der "demokratische Sozialismus" der Partei DIE LINKE entpuppt sich damit als Vorstufe zum Kommunismus, der nicht mit der Garantie der Menschenwürde und den grundlegenden Staatsstrukturprinzipien des Grundgesetzes, also nicht mit dem vereinbar ist, was insbesondere in Artikel 1 und Artikel 20 des Grundgesetzes niedergelegt ist.

Das Programm kämpft für eine "grundlegende Veränderung der herrschenden Eigentums-, Verfügungs- und Machtverhältnisse" (S. 21), um "kapitalistisches Eigentum" zu "überwinden" (S. 23). Gefordert wird in diesem Zusammenhang eine "demokratische Vergesellschaftung" (S. 23) bzw. "Verstaatlichung" und eine "Wirtschaftsdemokratie" (S. 22), ohne dass die Frage einer Entschädigung auch nur erwähnt wird.

Damit werden die Grundzüge eines kommunistischen Wirtschaftssystems beschrieben, in dem der Staat umfassende Steuerungs,- Eingriffs- und Regulierungsbefugnisse hat, welche im Widerspruch zur Eigentumsgarantie des Art. 14 Grundgesetz stehen.

Freilich erschließen sich - ich betone das nochmals - die verfassungsfeindlichen Bestrebungen der Partei DIE LINKE. nicht durch einen isolierten Blick auf einzelne Aussagen ihres Parteiprogramms, sondern erst im Rahmen einer Gesamtschau aller Aktivitäten der Partei und ihrer maßgeblichen Vertreter.

Hierzu braucht es den beobachtenden und analysierenden Sachverstand unserer Verfassungsschutzbehörden.

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann, MdL

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