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Frage von Winfried M. •

Frage an Jo Leinen von Winfried M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Leinen,

worin besteht für SIE als Wahlkreis-EU-Kandidats-Angebot an mich als Saarbrücker-Bürger die angebliche Legitimation der http://www.ABDA.de , alle 55.000 deutschen Apotheker gegenüber der Politik vertreten zu wollen ?

http://www.apothekenforum.com/htm/abdaorg.html

1.)
insbesondere im Hinblick auf die beabsichtigte Bundesratsinitiative des NRW-Ministers Laumann, das Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel wieder einzuführen ,
2.)
im Hinblick auf die in 2008/2009 anstehende EuGH-Entscheidung ("Fremdbesitz" - DocMorris/Celesio-Streitfall-Saarbrücken), deren Kernfrage darin besteht, WIE bzw. welchen GemeinwohlUMFANG ein lt. EU-Vertragstext formulierter "Schutz der Gesundheit" haben soll :
also entweder das EU-Wettbewerbs-Kriterium oder die (subsidiäre) D-"institutionelle" Definition ?
Denn die Gesellschafter-Beteiligung der 17 Landeskammern als K.d.Ö.R an diesem ABDA-Konstrukt GbR
(m.E. = Kooperations-KETTE seit 50 Jahren ) ist m.E. landeskammersatzungsWIDRIG !

Die Hintergrund-Problematik ist in der apothekerlichen Fachpresse seit 2002 publiziert. (DAZ : Ditzel+Rotta)
http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Andreas_Werle/Archiv_Nr.7#Sperrung_der_ABDA-Wiki-Seite

mit freundlichen Grüßen
Winfried Meyer , Saabrücken

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Sehr geehrter Herr Meyer,

der Einführung eines generellen Versandhandelsverbots für verschreibungspflichtige Arzneimittel stehe ich skeptisch gegenüber. Zulassung und Kontrolle von Versandhändlern können durchaus den für alle Verbraucher notwendigen Schutz sicherstellen. Allerdings müssen die zuständigen Behörden auch wirklich ihre Kontrollfunktion mit Nachdruck wahrnehmen.

Ihre zweite Frage zielt auf mehrere Themen gleichzeitig. Ob die ABDA eine adäquate und kammergerechte Vertretung der Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland ist, müssen die Betroffenen selbst beurteilen. Ob aber das anstehende Urteil zum Fall „DocMorris“ Auswirkungen auf das deutsche Apothekenwesen hat, möchte ich gerne kommentieren.

Darf eine Kapitalgesellschaft als Inhaber und Betreiber von Apotheken in Deutschland auftreten?

Zunächst eine politische Bewertung. Apotheken leisten einen wichtigen Beitrag zur Versorgung der Bürger mit Medikamenten und medizinischen Hilfsmitteln. Im Vordergrund steht der direkte Kontakt und eine persönliche Beratung. Nicht selten entdecken Apotheker Fehler bei ärztlichen Verschreibungen. Die Qualität der medizinischen Versorgung wird auch durch kompetente Beratung in Apotheken gewährleistet.

Außerdem führt die Öffnung des Marktes für Kapitalgesellschaften nicht zwangsläufig zu einem breiten Wettbewerb um die besten Angebote und niedrige Preise. In Norwegen ist z.B. eine drastische Konzentration zu beobachten. Hier teilen sich lediglich drei große Ketten den Markt mit der Folge, dass die erwarteten Preissenkungen für Arzneimittel nicht eingetreten sind. Zudem haben renditeorientierte Kapitalgesellschaften kein Interesse an umsatzschwachen Apotheken in kleinen Orten. Damit wird nur die Auszehrung der Arzneimittelversorgung im ländlichen Raum forciert.

Ob das deutsche Fremdbesitzverbot vor dem Europäischen Gerichtshof Bestand haben wird, ist nicht eindeutig zu beantworten. Ich glaube nicht, dass in diesem für das Allgemeinwohl zentralen Bereich einfach die Marktgesetze angewendet werden können. Es handelt sich eben nicht um eine beliebige Handelsware. Der Schutz der Gesundheit sollte Vorrang haben vor der Marktöffnung.

Mit freundlichen Grüßen

Jo Leinen