Portrait von Jerzy Montag
Jerzy Montag
Bündnis 90/Die Grünen
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Jerzy Montag zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Jay S. •

Frage an Jerzy Montag von Jay S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Änderung des Bundeswahlrecht;

Sehr geehrter Herr Montag,

nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht, dass das Bundeswahlrecht verfassungswidrig ist, möchte ich folgenden Vorschlag für das neue Bundeswahrecht machen.

1. Abschaffung der Erststimme
2. Jeder Wähler hat die Möglichkeit auf der Liste (aktuell Zweitstimme) 2 Abstimmungskreutze machen.
Der Wähler hat dabei die Möglichkeit 1 Kandidaten 2 Stimmen zu geben oder 2 Kandidaten je 1 Stimme zu geben. Wie bei der Listenwahl bei der bayerischen Landtagswahl schlage ich vor, dass der Wähler die Möglichkeit hat individuell zu wählen, also z.B. den 5. oder den 85. auf der Liste zu wählen.

Hierzu würde mich Ihre Meinung interessieren.

Können Sie sich vorstellen, dass diesmal alle sechs im Bundestag vertretenden Parteien in die Beratungen über das Wahlrecht einbezogen werden?

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Scharff

Portrait von Jerzy Montag
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Scharff,

vielen Dank für Ihre interessanten Anregungen zum Wahlrecht.

Sie schlagen vor, die Erststimme abzuschaffen und dafür zwei Zweitstimmen einzuführen, die frei auf die Kandidaten der Landesliste verteilt werden können.

Grundsätzlich halte ich das existierende personalisierte Verhältniswahlrecht, bestehend aus Erst- und Zweitstimme, für sinnvoll.
Mit der Erststimme kann ein Kandidat aus dem eigenen Wahlkreis direkt gewählt werden. Hierbei gewinnt immer die KandidatIn eines Wahlkreises, die die meisten Stimmen erhält (sog. Mehrheitswahlrecht). In der Regel kommen diese KandidatInnen von SPD oder CDU/CSU. Der Vorteil ist, dass die DirektkandidatInnen persönlich vor Ort von den Wählern für ihre Arbeit in die Verantwortung genommen werden können. Sie geben den Parteien ein Gesicht.
Mit der Zweitstimme wird eine Partei gewählt. Positiv daran ist, dass sie eine breite Repräsentation der politischen Strömungen gewährleistet, da sie kleinen Parteien, die bei den Erststimmen zumeist das Nachsehen haben, den Einzug in den Bundestag ab einem Stimmanteil von über 5% ermöglichen (sog. Verhältniswahlrecht).

So findet das bestehende Wahlrecht einen gelungenen Ausgleich zwischen persönlicher Verantwortung der DirektkandidatInnen gegenüber den WählerInnen aus dem Wahlkreis und einer breiten Integration möglichst vieler politischer Richtungen.

Sicherlich ist die von Ihnen vorgeschlagene und in Bayern bereits praktizierte offenen Liste eine interessante Überlegung. Sie ermöglicht den WählerInnen, ihre Zweitstimme an einen Kandidaten der eigenen Wahl zielgerichtet zu vergeben und so eine von den Parteien festgelegte Reihenfolge zu umgehen. Allerdings würde die von Ihnen vorgeschlagenen Variante das Mehrheitswahlrecht und damit die Vorzüge einer DirektkandidatIn aus dem eigenen Wahlkreis entfallen lassen, da es geschehen könnte, dass aus dem eigenen Wahlkreis keine KandidatIn in das Parlament einzieht.

Problematisch bleibt auch, was geschieht, wenn eine Partei beispielsweise 40% der Stimmen erzielt, diese aber auf weniger als 40% der KandidatInnen verteilt sind. Es würde sich dann die Frage stellen, wie diese restlichen, der Partei zustehenden Sitze, verteilt werden. Letztlich würde es dann erneut zu einer Verteilung nach einer von der Partei aufgestellten Liste kommen.

Zum zweiten Teil Ihrer Frage: Bereits in einem früheren Urteil hatte das Bundesverfassungsgericht den Bundestag aufgefordert, das sog. negative Stimmgewicht zu beseitigen. Eine einseitig von schwarz-gelb beschlossene Gesetzesreform war aus unserer Sicht misslungen. Deshalb hatten wir GRÜNEN gegen das Gesetz geklagt. Das Bundesverfassungsgericht hat am 25. Juli 2012 die schwarz-gelbe Wahlrechtsreform für verfassungswidrig erklärt. Ich gehe davon aus, dass die Koalitionäre sich nun eines Besseren besinnen und gemeinsamen mit allen Parteien des Parlaments – wie es früher parlamentarischer Konsens war - eine Einigung in dieser für unsere Demokratie so grundlegenden Frage erzielen. Ich hoffe, dass hierbei die CDU/CSU-Fraktion über ihren Schatten springt und auch die LINKE mit in die Verhandlungen einbezieht. Denn es gilt: Je mehr Parteien einer Wahlrechtsreform zustimmen, desto größer ist das Vertrauen der Wählerschaft in die Demokratie und die Legitimation einer gewählten Regierung.

Nachdem wir GRÜNEN schon in der letzten und in dieser Legislaturperiode Gesetzentwürfe für eine Wahlrechtsreform eingebracht haben, sind wir auch nun wieder bereit, konstruktiv an einer Lösung des Problems mitzuarbeiten. Ihr Vorschlag enthält dabei gute Ansätze, die bei den Beratungen zur Sprache kommen können.

Die Gesetzentwürfe und weitere Informationen zum Thema finden Sie auch unter: http://www.gruene-bundestag.de/themen/innenpolitik/fuer-ein-verfassungskonformes-wahlrecht.html

Mit freundlichen Grüßen

Jerzy Montag