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Jerzy Montag
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Frage von Jay S. •

Frage an Jerzy Montag von Jay S. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Montag,

im Hinblick auf die sinkende Wahlbeteiligung und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Wahlrecht, habe ich folgende Fragen:

1. Bei der bayerischen Landtagswahl ist es möglich bei der 2. Stimme eine bestimmte Person (z.B. Platz 10) zu wählen. Können Sie sich vorstellen eine Änderung des Bundeswahlgesetzes zu unterstützen, dass dies auch bei Bundestagswahlen möglich ist?
Meiner Meinung nach ist eine Stärkung des einzelnen Abgeordneten nötig.

2. Für welche Punkte bei der Änderungen des Wahlrechtes werden Sie sich engagieren?

U.a. von Herrn Häfner gibt es den Gedanken dass die Bevölkerung stärker die Möglichkeit hat auch auf Bundesebene über Volksentscheide selber zu entscheiden. Wie denken Sie darüber ?

Mit freundlichen Grüßen
Scharff

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Scharff,

herzlichen Dank für Ihre Frage.

Die Grünen und auch ich persönlich setzen uns schon seit vielen Jahren für die Einführung eines nationalen Bürgerentscheids ein. Im Grundgesetz steht: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt. Wir brauchen ein Gesetz, um diesen Verfassungsauftrag mit Leben zu füllen. Die Grünen haben bereits mehrfach entsprechende Gesetze eingebracht. Jede Debatte und Beschlussfassung ist bisher an der CDU/CSU gescheitert.

Das Wahlrecht in Deutschland ist grundsätzlich in Ordnung. Die Hälfte der Abgeordneten wird direkt gewählt. Die andere Hälfte nach dem Verhältnis der auf die Parteien anfallenden Stimmen werden aus Landeslisten der Parteien bestimmt.

Somit ist die Bundestagswahl schon zu 50% eine reine Persönlichkeitswahl
zwischen Kandidatinnen und Kandidaten, die im Wahlkreis bekannt sind.

Bei der anderen Hälfte gibt es Verbesserungsbedarf. Die Parteilisten (Landeslisten) könnten demokratischer =näher an den Menschen gebildet werden. z.b. durch Basiswahlen unter allen Parteimitgliedern oder in Primaries wie in den USA. Auch die Möglichkeit, die Zweitstimme einer/m bestimmten Kandidaten/Kandidatin zu geben, ist eine Möglichkeit, die Wählerinnen und Wähler direkter zu beteiligen.

Wir Grünen werden in den nächsten Wahlperiode einen Vorschlag zur Reform der Bundestagswahl vorlegen.

Ein Skandal ist jedoch, dass CDU/CSU/SPD/FDP die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts missachtet haben und sich weigerten, die verfassungswidrigen Überhangmandate abzuschaffen. Ein Gesetzesvorschlag von uns Grünen lag vor, wurde jedoch abgelehnt.

Mit den besten Grüßen

Jerzy Montag, MdB