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Jens Teutrine
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Frage von Maike H. •

Sie als "Staatsdiener" leben von den Beschäftigten der Wirtschaft und stellen derselben Ihre Arbeitskraft gleichzeitig nicht zur Verfügung. Warum erwarten Sie dies von HartzIV-Empfängern ?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau H.,

Jedem, der von Steuergeldern seinen Lebensunterhalt bestreitet, obliegen Pflichten gegenüber der Allgemeinheit. So wird von Beamten erwartet, dass sie ihren Arbeitsdienst leisten und von Abgeordneten erwartet, dass sie Politik zum Wohl der Gesellschaft machen.

Aber Abgeordnete sind dabei keine „Staatsdiener“, sondern Vertreter des Volkes. Für diese besondere Aufgabe steht ihnen nach dem Grundgesetz eine Entschädigung zu. Übrigens gibt es auch für Bundestagsabgeordnete „Sanktionen“: Sollte ich an namentlichen Abstimmungen nicht teilnehmen oder ganze Sitzungstage verpassen, so wird meine Aufwandsentschädigung gekürzt. Sollten Steuerzahlerinnen und Steuerzahler den Eindruck haben, dass ich meinen Job nicht richtig mache, können Sie bei der Wahl mir das Vertrauen entziehen.

Als Solidargemeinschaft sind wir solidarisch mit Menschen in einer Notlage. Solidarität ist aber keine Einbahnstraße. Mitwirkungspflichten im Rahmen der eignen Möglichkeiten sind ein Gebot der Fairness gegenüber denjenigen, die mit ihren Steuerzahlungen unseren Sozialstaat finanzieren. Gegenüber diesen Leistungsträgern ist es daher nur fair, dass auch Grundsicherungsempfänger, die nur aufgrund ihrer Bedürftigkeit Sozialleistungen erhalten, die Pflicht haben, sich ernsthaft zu bemühen selbst für ihren Unterhalt zu sorgen.

Den von ihnen kritisierten Widerspruch sehe ich aus diesen Gründen nicht. Für alle sollte die Verknüpfung von Rechten und Pflichten gelten.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Teutrine

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