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Jens Teutrine
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Frage von Rita S. •

Sehr geehrter Herr Teutrine, wann darf ich mit einem Heizkostenzuschuss und einer Mehrwertsteuer-Senkung bei meinen Heizkosten mit Nachtspeicherheizung / Heizstrom rechnen?

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Sehr geehrte Frau S.,

ich versichere Ihnen, dass uns die steigenden Lebenshaltungskosten für die Bürgerinnen und Bürger große Sorgen bereiten und wir die aktuellen Probleme vieler Haushalte und Unternehmer sehr ernst nehmen.

Insbesondere bei den Heiz- und Energiekosten hat die Bundesregierung weitreichende Unterstützungsmaßnahmen auf den Weg gebracht. In den drei Entlastungspaketen mit einem Volumen von insgesamt 95 Milliarden Euro waren viele Maßnahmen zur Unterstützung enthalten. Ich nenne hier nur den Tankrabatt oder das Neun-Euro-Ticket. Darüber hinaus wurden bereits viele Einmalzahlungen ausgezahlt oder beschlossen. Alle einkommenssteuerpflichtig Beschäftigten haben im September 300 Euro erhalten. Für Studierende und Rentnerinnen und Rentner ist eine Auszahlung von 200 bzw. 300 Euro vorgesehen. Bedürftige, die Sozialleistungen erhalten, haben außerdem in unterschiedlichem Umfang Zuschüsse bekommen.

Um auch im Winter die Heiz- und Energiekosten für die Bevölkerung tragfähig zu halten, hat die Bundesregierung ein weitreichendes Maßnahmenpaket beschlossen. Die Bundesregierung hat sich darauf geeinigt, sowohl den Gaspreis als auch den Strompreis zu deckeln.

Beim Gas wird für Private und kleine Unternehmen für 80 Prozent des üblichen Verbrauchs der Preis auf zwölf Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Beim Strom wird der Brutto-Preis für 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs auf 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Von dieser Regelung profitieren dann nicht nur Haushalte, die mit fossilen Energieträgern heizen, sondern auch alle, die eine Luftwärmepumpe oder Nachtspeicherheizungen nutzen.

Während die Gaspreisbremse erst von März an gelten soll, tritt die Strompreisbremse bereits am 1. Januar in Kraft.

Wir sollten aber dennoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass diese beschriebenen Maßnahmen allein der Symptombekämpfung dienen und dem Problem, der Mangellage an Energie, keine Abhilfe schaffen. Es ist daher umso wichtiger, dass wir nun alle Möglichkeiten, die wir in Deutschland haben, um Energie zu erzeugen, nutzen. Dazu zählen sowohl die Kohlekraftwerke, die erneuerbaren Energien aber auch die noch am Netz befindlichen Atomkraftwerke. Ich begrüße es daher ausdrücklich, dass diese bis zum Frühjahr 2023 auf Drängen der FDP weiterbetrieben werden.

Unterstützungsmaßnahmen und eine kluge und pragmatische Energiepolitik werden uns sicher durch diesen Winter bringen.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Teutrine

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