Wurde mein – im Vgl. zu Fiege – günstigeres Maskenangebot vom 1. April 2020 an Sie weitergeleitet – oder wurde es intern blockiert? Liegt der Skandal beim Gesundheitsministerium oder bei Volkswagen?
Ich war 2020 Fachhändler im Medizinproduktehandel. Volkswagen hatte mit mir einen Vertrag zur Lieferung hochwertiger Masken geschlossen und beendete ihn einseitig. Am 1. April 2020, unmittelbar danach, bat VW mich um ein neues Angebot – diesmal für qualitativ minderwertigere Masken, die kurz zuvor von der Bundesregierung bzw. Ihrem Ministerium trotz vorheriger Kritik plötzlich als beschaffbar freigegeben worden waren. VW übermittelte mir die Fiege-Preise mit der Aufforderung, ein günstigeres Angebot zu machen. Mein Angebot war günstiger – mit SGS-geprüfter Qualität und einem Escrow-Modell abgesichert. In einem Verfahren gegen VW – derzeit vor dem OLG Braunschweig – verweigert VW jede Auskunft, ob das Angebot je an das BMG weitergegeben wurde. Die Angaben basieren auf dem dokumentierten Geschehen. Sie wurden bislang nicht bestritten – weder von VW noch vom Ministerium. Wurden Sie am 1. April oder kurz danach informiert – oder wurde das Angebot bewusst intern blockiert?