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Jens Lehmann
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Frage von Christoph H. •

Frage an Jens Lehmann von Christoph H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Lehmann,

europaweit wird über den Artikel 13 diskutiert, dadurch werden die Nutzungsrechte der Internetuser eingeschränkt.
Was ist Ihre Meinung zu diesem Artikel und zum Verhalten einzelner CDU-Politiker im Internet nach der zahlreichen Kritik?
Wie positionieren Sie sich bezüglich des Bruches des Koalitionsvertrages, was Artikel 13 angeht?

Mit freundlichen Grüßen
Die Schülerinnen und Schüler der Klasse 9/5 (Humboldtschule Leipzig)

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr H.,
lieber Schülerinnen und Schüler der Klasse 9/5 der Humboldtschule,

ich danke Euch zunächst dafür, dass Ihr Euch mit diesem Thema beschäftigt. Es ist wichtig, dass Ihr über aktuelle Dinge, die Euch, Eure Familien und Euren Alltag betreffen diskutiert und Euch eine Meinung bildet.

Die digitale Welt des Internets bietet scheinbar endlose und noch vor Jahren ungeahnte Möglichkeiten der Nutzung. Doch auch im digitalen Raum muss das gelten, was in der Realität selbstverständlich ist: Eigentum - dazu zählt auch "geistiges" Eigentum, wie Musik, Liedtexte oder Zeichnungen - ist ein hohes Gut, das es zu schützen gilt. Oder anders ausgedrückt: Die Leistungen von Autoren, Künstlern, Kreativen oder Musikern müssen fair vergütet werden.

Dieses Ziel verfolgt die Urheberrechtsreform der Europäischen Union, über die seit zweieinhalb Jahren verhandelt wurde. Im Februar 2019 stand schließlich ein Kompromiss. Spätestens seitdem werden teils heftige Debatten geführt, die insbesondere durch die Befürchtung genährt werden, die neue Regelung würde den Einsatz von sogenannten Uploadfiltern erfordern. In diesem Zusammenhang wird ein Overblocking von Inhalten durch die Plattformen befürchtet und damit einhergehend eine Einschränkung der Meinungsfreiheit und -vielfalt im Internet.

Zusammen mit den Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion im Bundestag nehmen wir diese Sorgen ernst. Wie bei jeder Richtlinie der Europäischen Union muss auch das neue EU-Urheberrecht zunächst in nationales Recht überführt werden. Hier haben wir einen Gestaltungsspielraum, den wir dazu nutzen wollen, die Interessen von Nutzern, Urhebern und Plattformen in Ausgleich zu bringen. Konkret muss es gelingen, den Einsatz von Uploadfiltern zu verhindern, eine angemessene Vergütung für geistiges Eigentum sicherzustellen und Rechtsicherheit für alle Beteiligten zu schaffen.

Dies haben wir so auch im Koalitionsvertrag vereinbart und ich bin hoffnungsvoll, dieses Ziel auch zu erreichen.

Ich danke Euch nochmals für Eure Nachricht.

Mit herzlichen Grüßen
Jens Lehmann

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