
(...) Auch das Transplantationsgesetz stellt in seiner derzeitigen Form den Spender in den Mittelpunkt. Auf diese Weise wird verhindert, dass Außenstehende die Entscheidung über die Organspende treffen. Ist der Fall gegeben, dass die für die Organspende nötige Zustimmung nicht vorliegt, so sind die nächsten Angehörigen des potenziellen Spenders zu befragen. (...)