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Janine Wissler
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Frage von Sofia W. •

Wie passt diese Entscheidung zu den politischen Zielen, Prävention und frühzeitige Behandlung psychischer Erkrankungen zu stärken?

Die Honorarkürzung basiert auf dem Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 11.03.2026, der eine Absenkung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen um 4,5 % zum 01.04.2026 vorsieht. Grundlage sind Anpassungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) im Rahmen der Honorarverhandlungen zwischen Kassenärztliche Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband. Die Maßnahme betrifft u. a. Richtlinienpsychotherapie, Sprechstunden und Akutbehandlungen.

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