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Janine Wissler
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Frage von Sofia W. •

Wie passt diese Entscheidung zu den politischen Zielen, Prävention und frühzeitige Behandlung psychischer Erkrankungen zu stärken?

Die Honorarkürzung basiert auf dem Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 11.03.2026, der eine Absenkung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen um 4,5 % zum 01.04.2026 vorsieht. Grundlage sind Anpassungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) im Rahmen der Honorarverhandlungen zwischen Kassenärztliche Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband. Die Maßnahme betrifft u. a. Richtlinienpsychotherapie, Sprechstunden und Akutbehandlungen.

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Antwort von Die Linke

Vielen Dank für Ihre Frage!

Die Absenkung der Honorare für psychotherapeutische Leistungen um 4,5 % ab April diesen Jahres halte auch ich als auch meine Fraktion Die Linke angesichts der aktuellen Versorgungslage für eine fatale Entscheidung. Der Bedarf an Psychotherapie ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen – vor dem Hintergrund von Krisen, Kriegen sowie zunehmenden Belastungen in Arbeitswelt und Bildungssystem. Gleichzeitig warten viele Menschen bereits heute monatelang auf einen ambulanten Therapieplatz.

Eine Honorarkürzung in dieser Situation verschärft die ohnehin angespannte Versorgungslage weiter. Sie erhöht den wirtschaftlichen Druck auf Praxen und schafft zusätzliche Anreize, freie Termine stärker an Privatversicherte oder Selbstzahler:innen zu vergeben. Diese Entwicklung hin zu einer Zwei-Klassen-Medizin sind besonders problematisch für diejenigen, die auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung angewiesen sind. Um Ihre Frage klar zu beantworten: Prävention und frühzeitige Behandlung psychischer Erkrankungen wird durch diese Maßnahme enorm erschwert.

Vor diesem Hintergrund halten auch wir es für notwendig, die Entscheidung zur Abwertung im EBM kritisch zu überprüfen. Einsparungen in einem Bereich vorzunehmen, in dem der Bedarf steigt und in dem bereits strukturelle Versorgungsdefizite bestehen, ist aus unserer Sicht der falsche Weg. 

Stattdessen sollte stärker darüber gesprochen werden, wie die Versorgung strukturell verbessert werden kann. Dazu gehören aus unserer Sicht eine flächendeckende, bedarfsgerechte Versorgung mit Kassensitzen, eine gesonderte Bedarfsplanung für Kinder- und Jugendpsychotherapeut:innen sowie eine bessere Finanzierung der Weiterbildung von Psychotherapeut:innen. Ziel muss sein, dass Menschen die Behandlung bekommen, die sie benötigen – unabhängig von ihrem Versicherungsstatus. Dafür setzen wir uns als Fraktion Die Linke weiterhin ein!

Herzliche Grüße,

Janine Wissler

 

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