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Frage von Abu R. •

Frage an Janine Wissler von Abu R. bezüglich Frauen

Sehr geehrte Frau Wissler,

wie stehen sie zum Tragen religiöser Symbole im Öffentlichendienst? Konkret zu einem Verbot von Kopftüchern?

Vielen Dank.

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Sehr geehrter Herr Robinho,

ich lehne das seit 2004 in Hessen geltende Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst ab. In Hessen ist das Tragen von Kopftüchern (und allen anderen politischen, religiösen und weltanschaulichen Symbolen, die den „Frieden“ gefährden, wie es im Gesetz heißt,) im gesamten öffentlichen Dienst verboten, wobei ausdrücklich Ausnahmen für christliche Symbole gemacht werden können.

Die Landesanwältin hat seinerzeit gegen diese gesetzliche Regelung – leider erfolglos – vor dem Staatsgerichtshof geklagt, weil sie das Grundrecht auf Religionsfreiheit, auf freie Berufswahl sowie die Gleichbehandlung von Mann und Frau verletzt sah.

Ich bin der Meinung, dass Frauen selbst entscheiden sollen, ob sie ein Kopftuch tragen oder nicht, niemand soll sie dazu zwingen und niemand soll es ihnen verbieten dürfen.

Meiner Meinung nach ging es der CDU bei diesem Gesetz mitnichten um staatliche Neutralität, sondern um das Schüren von Vorurteilen und eine Benachteiligung von (kopftuchtragenden) Musliminnen, die im gesamten öffentlichen Dienst mit einem Berufsverbot belegt wurden. Das verschlechtert ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt enorm, da sich auch viele private Arbeitgeber nicht an das Diskriminierungsverbot halten und sich in Hessen dabei sogar auf die Praxis des öffentlichen Dienstes berufen können.

Beste Grüße

Janine Wissler

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