(...) Die grobe Faustregel lautet: Ein erwachsenes Kind muss für seine pflegebedürftige Mutter zahlen, wenn sein Einkommen 1250 € überschreitet. Einen Überschuss muss es allerdings nicht ganz abgeben, sondern in der Regel nur die Hälfte davon. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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