
(...) Ich halte es für richtig, einen Ermessensspielraum vor Ort bei der Strafverfolgung zuzulassen. Denn nur so kann sichergestellt werden, dass es sich eben tatsächlich um einen gelegentlichen oder erstmaligen und geringen Verbrauch handelt, der geringer oder gar nicht strafrechtlich verfolgt wird, während man sich eben bei einer Häufung in einer kurzen Zeit nicht mehr darauf berufen kann und somit auch die strafrechtlichen Folgen tragen muss. (...)