(...) Januar 2009 zu erfüllen. Hierfür wird für die Anbieter von Telefondiensten die Bußgeldbewehrung der Speicherungsverpflichtung bis zu diesem Zeitpunkt ausgesetzt, während für die Internetzugangsdienste die Verpflichtung selbst erst zu diesem Zeitpunkt greift. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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