
(...) Nach geltender Rechtslage ist es in der Tat so, dass sowohl bei preisgebundenem als auch bei preisfreiem Wohnraum die Kosten für einen Breitbandkabelanschluss über die Betriebskosten grundsätzlich auf die Mieter umgelegt werden können. Ein entsprechender Anschluss gehört zum Mietgegenstand, der vom Vermieter vorgegeben wird. (...)