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Ilse Aigner
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Frage von Torsten H. •

Frage an Ilse Aigner von Torsten H. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Aigner,

die Filmeindustrie erklärt seit einigen Jahren in aufwendigen Werbespots, daß "Raub"kopierer Verbrecher seien. Allerdings betreiben die Firmen eine Politik, die den Filmefreund mitunter zu derartigen strafbaren Handlungen zwingen kann. Ich möchte das an einem Beispiel verdeutlichen:
Ich bin ein großer Filmefreund und besitze über 900 DVDs, was der Industrie eine Menge Geld eingebracht hat. Als Genießer geht es mir um möglichst ungeschnittene Filme, wodurch ich viele FSK 18 DVDs kaufe. Kürzlich stand der Film "Punisher" auf meiner Liste. Beim Betrachten des Filmes merkte ich, daß er massiv geschnitten ist, obwohl er bereits keine Jugendfreigabe hat.
Da ich ihn in ungeschnittener Ausgabe kenne ist er praktisch wertlos für mich. Allerdings habe ich nun keinerlei Möglichkeiten: Eine Rückgabe des Films ist unmöglich, jeder Händler verweigert die Annahme geöffneter Medienartikel. Ein Weiterverkauf via eBay (z.B.) wäre mit deutlichem Geldverlust verbunden, ist jedoch ebenfalls unmöglich, da FSK 18 Artikel nicht gehandelt werden dürfen. Die einzige verbleibende Möglichkeit ist, den Film vor Ort einer Videothek zu verkaufen. Diese wird jedoch nur einen Bruchteil des Ursprünglichen Kaufpreises erstatten. Auf der Hülle war keinerlei (erst recht kein deutlich sichtbarer) Vermerk zu finden, daß der Film noch immer geschnitten ist.

In Deutschland herrscht geradezu eine Markierungs- und Reglementierungswut. Biosiegel, grüner Punkt, bald Nährwertampel und viele andere.
Wäre es daher denkbar daß sie auf eine Stimme aus dem Volke reagieren und ein Gesetz auf den Weg bringen, daß die Hersteller verpflichtet, auf den Packungen in einem sichtbaren und genormten Format anzugeben wieweit der Film geschnitten ist und ob andere Versionen existieren? Aktuell wäre nämlich der logische Schntt, sich eventuell geschnitten Filme ausschließlich herunterzuladen oder zu kopieren um unnötige Geldverschwendung auszuschließen. Dies kann ja in niemandens Interesse sein, oder?
MfG

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Heinrich,

vielen Dank für Ihre Frage.

Da es sich beim Handel mit Raubkopien um einen eindeutigen Verstoß gegen urheberrechtliche Bestimmungen handelt, ist dieser vollkommen zu Recht strafbar.

Zu Ihrer Frage danach, ob hier nicht ein Gesetz zur Markierungspflicht bei geschnittenen Filmversionen geschaffen werden könnte: Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass wir uns nicht um mehr, sondern um weniger Gesetze und Reglementierungen bemühen sollten. Als Verbraucher haben Sie die Möglichkeit auch auf ungeschnittene Versionen aus dem Ausland (Importe) zurückzugreifen. Sofern Sie die Originallänge des Films kennen, haben Sie stets auch die Möglichkeit zum Abgleich mit den angebotenen Filmversionen auf dem Markt.

Mit freundlichen Grüßen

Ilse Aigner, MdB

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