Wie stehen zu einem Verbot der in Teilen rechtsradikal eingestuften AfD auf Bundesebene?

Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die AfD ist eine in Teilen rechtsextreme Partei und gefährdet unsere liberale Demokratie. Ich bin überzeugt, diese auch im Internet sehr aktive Partei trägt Verantwortung dafür, dass junge Menschen immer empfänglicher für extreme Botschaften werden. Mir macht diese zunehmende Radikalisierung von Teenagern und jungen Erwachsenen im Netz durch Desinformation und Propaganda große Sorgen. Damit Extremismus, Antisemitismus und Rassismus keine Chance haben, braucht es daher nicht nur eine Stärkung der Demokratiebildung und die Fortführung von Projekten im Bundesprogramm „Demokratie leben“. Für die Politik ergibt sich der klare Handlungsauftrag: Alle demokratischen Parteien der Mitte haben die Pflicht, für den Schutz unserer liberalen Demokratie einzutreten.
Mit dem Parteiverbot hat der Rechtsstaat ein Mittel, sich zur Wehr zu setzen. Verfassungswidrig sind nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder Bestand der Bundesrepublik zu gefährden. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Aktuell ist unklar, ob die sehr strengen Voraussetzungen für ein AfD-Verbot vorliegen. Die Entscheidung des Gerichts, ob das Bundesamt für Verfassungsschutz bei der Feststellung der AfD als gesichert rechtsextrem bleiben kann, steht ebenfalls aus. Aus meiner Sicht sollte die Prüfung abgewartet werden, ob die Einstufung des Verfassungsschutzes gerichtlich Bestand hat.
Allerdings sehe ich uns in der Pflicht zu handeln, sollte das Gericht die Einstufung als "gesichert rechtsextrem" bestätigen. Dann muss es neben der Frage um ein Verbotsverfahren auch um Konsequenzen für AFD-Mitglieder im Staatsdienst, waffenrechtliche Fragen und den Ausschluss von staatlicher Parteienfinanzierung gehen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hülya Düber