Die psychotherapeutische Versorgung soll nach Kürzungen durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz noch zusätzlich Budgetiert werden, obwohl es zu wenig Plätze gibt. Unterstützen Sie das?
Sehr geehrte Frau Düber,
Schon jetzt ist es fast unmöglich, einen Therapieplatz zu finden. Durch die geplante Budgetierung im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll des Geld für ambulante Psychotherapie noch zusätzlich gedeckelt werden, nachdem die Bezahlung für Psychotherapieleistungen trotz Inflation bereits gesenkt wurden. Natürlich muss im Gesundheitswesen gespart werden, aber der aktuelle Vorschlag trifft psychische Bereiche unverhältnismäßig stark.
Sehr geehrte Frau B.,
Die psychotherapeutische Versorgung steht bereits heute vor Herausforderungen, insbesondere durch hohe Nachfrage und lange Wartezeiten. Vor diesem Hintergrund halte ich zusätzliche Einschränkungen wie eine Budgetierung für schwierig.
Zur Einordnung: Die Vergütung wird grundsätzlich im Rahmen der Selbstverwaltung festgelegt und aktuelle Entscheidungen werden zudem rechtlich überprüft. Unabhängig davon begleite ich die Vorschläge im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz aufmerksam im parlamentarischen Verfahren.
Dabei ist mir wichtig, dass notwendige Behandlungen weiterhin verlässlich erbracht werden können und sich die Versorgungssituation nicht weiter verschlechtert. Diese Aspekte werde ich in die weiteren Beratungen einbringen.
Dr. Hülya Düber

