(...) In Zukunft soll die Entscheidung über die Vergütung von Vorstandsmitgliedern vom gesamten Aufsichtsrat - und nicht wie bisher lediglich von einem Ausschuss - getroffen werden. Auch müssen die Bezüge in einem angemessenen Verhältnis zu den Leistungen des Vorstandes und zu der branchen- oder landesüblichen Vergütung stehen. (...)
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