
Das Vorhaben „Einführung einer Bildungs(teil)zeit“ war Teil des Referentenentwurfs zum Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung (Aus- und Weiterbildungsgesetz). Das Vorhaben wurde jedoch in den regierungsinternen Verhandlungen im Vorfeld des Kabinettbeschlusses der Bundesregierung vom 29. März 2023 aus dem Entwurf herausgenommen.