Anders als bei Versicherungspflichtigen, die nur ihre Rente und vergleichbare Einkommen verbeitragen müssen, werden zur Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge von freiwillig Versicherten alle Einkommen (also die „gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit“) herangezogen.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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