
(...) Vor allem aber die erhebliche administrative Last, die aufgetreten wäre, wenn man zum 01.01.2007 einen gleitenden Übergang vom Erziehungsgeld auf das Elterngeld in jedem einzelnen Fall angestrebt hätte, wäre ins Gewicht gefallen. Alle Eltern, die bereits 2006 einen Antrag auf Erziehungsgeld gestellt und diesen bis Dezember 2006 bezogen hatten, hätten zum Jahreswechsel dann einen weiteren Antrag auf Elterngeld stellen müssen, der nach ganz anderen Voraussetzungen und Berechnungsmethoden gewährt worden wäre. (...)