Bei der Inflationsausgleichsprämie handelt es sich um eine rein freiwillige Leistung des Arbeitgebers.
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Bei der Inflationsausgleichsprämie handelt es sich um eine rein freiwillige Leistung des Arbeitgebers.
Bislang hat die Energiekrise den Effekt der Emissionshandelssysteme auf den CO2-Preis in Deutschland weit überschattet.
Um auch das Arbeiten neben der Rente attraktiver zu gestalten und Rentnerinnen und Rentnern mehr Flexibilität zu bieten, wurde am 1. Januar 2023 die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten, die im Flexirentengesetz festgelegt wurde, aufgehoben
Wie bereits erläutert, wurde zuletzt beschlossen, dass Renten wegen Erwerbsminderung, die in der Zeit vom 1. Januar 2001 bis 31. Dezember 2018 begonnen haben, ab dem 1. Juli 2024 einen pauschalen Zuschlag zur Rente erhalten.
Die bisherige (rein) steuerliche Förderung der Privathaushalte soll um ein Zulagen- und Gutscheinsystem ergänzt werden.
Leider ist die Umsetzung einer derartigen Maßnahme schon allein aus finanziellen Gründen nicht möglich.