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Hubertus Heil
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Frage von Roland S. •

Wo ist das fachliche Gutachten, dass die 100,000 Euro Grenze für Elternunterhalt nach §94 SGB XII keine außerordentliche finanzielle und sozialpolitische Belastung der Betroffenen darstellt?

Sehr geehrter Herr Heil,
ich beziehe mich auf Ihre Antwort vom 23.06.2023 und der Andeutung, dass eine fachliche Grundlage der 100,000 Euro Grenze für Elternunterhalt nach §94 SGB XII. Leider ist auf der Webseite der BAMS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) ein diesbezügliches Gutachten nicht auffindbar. Könnten Sie bitte dieses Gutachten / Studie der Allgemeinheit zur Verfügung stellen auf Ihrer Ministerium-Webseite?
Vielen Dank

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Sehr geehrter Herr S.

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wie Sie selbst ansprechen, habe ich Ihnen bereits mehrfach zum Thema geantwortet – auch zu Ihrer Frage, wie es zu der 100.000 Euro Grenze kommt.

Für das Thema Elternunterhalt bin ich grundsätzlich in meiner Funktion als Bundesminister für Arbeit und Soziales zuständig. Hier auf Abgeordnetenwatch stehe ich als Bundestagsabgeordneter für meinen Wahlkreis Gifhorn-Peine Rede und Antwort. Wenn Sie noch weitere Fragen zum Elternunterhalt haben, die das FAQ des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (https://www.bmas.de/DE/Soziales/Teilhabe-und-Inklusion/Politik-fuer-Menschen-mit-Behinderungen/Fragen-und-Antworten-Angehoerigen-Entlastungsgesetz/faq-angehoerigen-entlastungsgesetz.html) nicht zu Ihrer Zufriedenheit beantworten kann, bitte ich Sie daher, sich direkt an das zuständige BMAS unter info@bmas.bund.de zu wenden.

Zudem besteht die Möglichkeit, Ihre Fragen auch an das Bürgertelefon des BMAS zu richten. Die entsprechenden Telefonnummern finden Sie in folgender Übersicht: https://www.bmas.de/DE/Service/Kontakt/Buergertelefon/buergertelefon.html.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB

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