Wieso gibt es unterschiedliche Rentenpunkte für NVA und Bundeswehr?
Sehr geehrter Herr W.,
die unterschiedlichen Regelungen haben historische und rechtliche Gründe. Die NVA (Nationale Volksarmee der DDR) und die Bundeswehr waren Teil zweier unterschiedlicher Staaten mit unterschiedlichen Sozial- und Versorgungssystemen.
Nach der deutschen Wiedervereinigung wurden die Rentenansprüche der ehemaligen DDR grundsätzlich in die gesetzliche Rentenversicherung überführt. Dabei galt das Prinzip, dass Ansprüche aus den DDR-Systemen an das bundesdeutsche Rentenrecht angepasst werden. Für Angehörige der NVA wurden deshalb nicht alle früheren Versorgungsansprüche unverändert übernommen, sondern nach den Regelungen des Rentenüberleitungsgesetzes bewertet.
Bei der Bundeswehr ist die Situation anders. Berufssoldatinnen und -soldaten sind in der Regel Beamten vergleichbar und erhalten eine staatliche Pension, keine gesetzliche Rente. Zeitsoldatinnen und -soldaten werden nach ihrer Dienstzeit unter bestimmten Voraussetzungen in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert oder erhalten andere Versorgungsleistungen.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil

