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Hubertus Heil
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Frage von Ralf M. •

Warum bekommen gesetzliche Rentner keinen Inflationsausgleich? Anscheinend damit dieser für ohnehin schon besser Gestellte gezahlt werden kann? Ist das sozial?

Hr. Scholz antwortete bzgl. Ausgleich für gesetzlich versicherte Rentner: „Naja, rechnen Sie mal die Zahl der Millionen Rentner mal 3000 Euro – und dann setzen Sie sich ganz langsam hin. Das ist eine ziemliche Summe Geld.“ Das ist unverschämt. Diese Rentner müssen also verzichten, damit die Zahlungen an Millionen von Pensionären, aber auch aktive Beamte sowie Kanzler und Minister, die es wirklich nicht nötig haben, finanziert werden können? Alle Menschen sind doch angeblich vor dem Gesetz gleich, siehe Art. 3 GG (1)? Außerdem müssten es ja nicht unbedingt 3000,- € sein, sondern weniger und dafür dann für mehr Menschen wäre sinnvoller. Wann bessern Sie also nach und geben auch den gesetzlichen Rentnern eine Inflationsausgleichszahlung? Also denen, die genauso bzw. sogar mehr (da meistens nur geringe Rente) unter der Inflation leiden als Pensionäre, die gute Einkünfte haben? Wenn Sie das nicht wollen: Warum nicht? Ich bitte um eine logische Begründung. Vielen Dank!

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Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Bezüglich der tariflichen Einmalzahlung würde ich Sie gerne bitten, folgende Argumente zu bedenken:

Der Hintergrund für die Schaffung dieser steuer- und abgabenfreien Einmalzahlung (die Zuständigkeit liegt übrigens beim Bundesfinanzministerium) ist die Überlegung, dass die ohnehin durch die Energiepreisentwicklung getriebene Inflation durch hohe Lohnentwicklungen nicht noch mehr gesteigert werden soll. Die Einmalzahlung soll damit einen Beitrag leisten, dass es nicht zu einer sogenannten Lohn-Preis-Spirale kommt, die zu einer immer weiter steigenden Inflation führen würde. Von einer Dämpfung der Inflation profitieren auch die Rentnerinnen und Rentner. Die Regelung der Inflationsausgleichsprämie hat zudem einen rein tarifpolitischen Charakter, das heißt, es obliegt den Tarifparteien, in der Regel also Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, zu entscheiden, ob von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird oder nicht.

Die Zahlung eines Inflationszuschlages zusätzlich zur Rentenanpassung ist hingegen keine Aufgabe für die Versichertengemeinschaft der gesetzlichen Rentenversicherung und würde das System überfordern.

Allerdings werden die Renten auf der Grundlage der gesetzlichen Rentenanpassungsformel jährlich zum 1. Juli angepasst. Dabei gilt: Die gesetzliche Rente ist lohn- und beitragsbezogen und folgt daher grundsätzlich den Löhnen. Damit wird sichergestellt, dass die Rentnerinnen und Rentner an der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung teilhaben. Das bedeutet grundsätzlich auch: Bleibt die Lohnsteigerung hinter der Inflation zurück, ist auch die Rentenanpassung geringer als die Inflation. Auf der anderen Seite ist durch die sogenannte Rentengarantie sichergestellt, dass die Rentenwerte bei sinkenden Löhnen nicht gekürzt werden.

Die Rentenanpassung zum 1. Juli 2023 bleibt mit 4,39 Prozent im Westen und um 5,86 Prozent im Osten zwar aktuell hinter der Inflation zurück, aber auch die Beschäftigten mussten Reallohneinbußen hinnehmen. Dabei muss man bedenken, dass dies nur eine Momentaufnahme ist. Das Prinzip, dass die Renten den Löhnen folgen, hat sich mit Blick auf die Einkommensentwicklung von Rentnerinnen und Rentnern bewährt. Betrachtet man die Entwicklung des aktuellen Rentenwerts seit 2012, so beträgt der Anstieg im Westen insgesamt 26 Prozent, im Osten sogar 40 Prozent. Im gleichen Zeitraum sind die Preise nur um 20 Prozent gestiegen. Bei 1.000 Euro Rente lag die Rentenanpassung somit brutto um 63 Euro im Westen und um 198 Euro im Osten über der Inflation in diesem Zeitraum. Aktuell abgeschlossene Tarifverträge sehen durchaus beachtliche Lohnerhöhungen vor. Sie werden sich dann in der Rentenanpassung zum 1. Juli 2024 abbilden.

Des Weiteren bitte ich zu bedenken, dass die Renten insbesondere durch die Beiträge der Beschäftigten finanziert werden. Wenn die Rentenbeziehenden nicht nur an der Lohnentwicklung teilhaben, sondern darüber hinaus noch einen Inflationsausgleich erhalten würden, müssten die Versicherten die damit verbundenen Mehrausgaben durch höhere Beiträge aufbringen und dadurch noch höhere Reallohneinbußen hinnehmen. Dies würde zu einer zusätzlichen Belastung der Versicherten führen.

Zudem hat die Bundesregierung etwa mit der Energiepreispauschale oder der Strom- und Gaspreisbremse Maßnahmen ergriffen, die auch für Rentnerinnen und Rentner zielgerichtete Entlastungen zur Abmilderung der Preissteigerungen mit sich bringen.

Dennoch werden wir die Entwicklungen sorgfältig beobachten und gegebenenfalls handeln. Uns ist wichtig, dass alle Bürgerinnen und Bürger gerecht behandelt werden und dass niemand alleine gelassen wird.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB

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