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Hubertus Heil
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Frage von Marko N. •

Sehr geehrter Herr Heil,Frage;Bekommen Bürger/innen ,mit einem geringfühgigen Einkommen,"Geringverdiener,Studenten,Familien mit Kindern,Rentner/innen auch monatlich 100,-euro ,Ausgleichzahlung?

Diese Bürger/innen haben weniger,Geld monatlich zur Verfügung ,durch laufend steigende hohe mieten,Strompreise,steigende Lebensmittelpreise,Medikamente,Fahrkosten zum Arzt,Zuzahlungen/Krankenhaus,(laufend steigende Inflationen).Wo bleibt für diese Bürger/innen,Mieter/innen,die Ausgleichzahlung von 100,-euro monatlich?Frage;Von was unterhalten viele Bürger/innen die Bürgergeld beziehen die PKWs?Von was kaufen sie die Fahrzeuge ,wenn sie Bürgergeld bekommen?Diese Sache ist für mich persönlich nicht nach Vollziehbar .Warum bekommen nicht alle Bürger/innen mit einem monatlich geringfühgigen Einkommen eine," Ausgleichzahlung",von 100,-euro?Das ist gegenüber anderen Bürger/innen ungerecht.Weil die Bürgergeld beziehen Miete,Rundfunkgebühren,Heizkosten ,bezahlt bekommen und haben somit monatlich über 600,-euro zum leben ,was andere nicht haben.Andere Bürger/innen , Mieter /innen müssen ,Rundfunkgebühren,Strom,Heizungskosten,mieten, ,steigende Inflationen Lebensmittelpreise ,,bezahlen.

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Sehr geehrter Herr N.

Wir behalten die Situation aller Menschen im Blick – auch die von Menschen mit kleinem Einkommen. Deshalb haben wir bereits drei große Entlastungspakete geschnürt – rund 100 Milliarden Euro schwer – und Schritte zur Vermeidung schleichender Steuererhöhungen im Zusammenhang mit der Inflation unternommen.

Mit einem umfassenden Abwehrschirm wurden und werden darüber hinaus die steigenden Energiekosten und die schwersten Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher z.B. durch Direktzahlungen, Strom- und Gaspreisbremsen, Heizkostenzuschüsse und den Kinderbonus abgefedert. Mit der Erhöhung des Wohngeldes, höherem Kindergeld, höherem Kinderzuschlag und der anstehenden Einführung der Kindergrundsicherung entlasten wir außerdem Familien und Menschen mit kleinen Einkommen und schaffen Anreize zur Arbeit.

Und natürlich kann jede und jeder, deren oder dessen Einkommen nicht für den Lebensunterhalt beziehungsweise den der Bedarfsgemeinschaft reicht, ergänzendes Bürgergeld beim Jobcenter beantragen.

Eine wie von Ihnen vorgeschlagenen Einmalzahlung wäre nicht zielgerichtet, schwer umsetzbar, könnte sich negativ auf den Staatshaushalt auswirken und würde möglicherweise zusätzliche Steuereinnahmen oder Umschichtungen im Haushalt erfordern.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB

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