Erhalte ich weiterhin OEG- Rente wenn ich Altersrente erhalte?
Sehr geehrte Frau W.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die monatliche Entschädigungszahlung für Opfer von Gewalttaten nach dem Sozialen Entschädigungsrecht ist unabhängig vom Erhalt einer Altersrente. Der gleichzeitige Bezug beider Leistungen ist also selbstverständlich möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB

