Erhalte ich weiterhin OEG- Rente wenn ich Altersrente erhalte?

Sehr geehrte Frau W.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die monatliche Entschädigungszahlung für Opfer von Gewalttaten nach dem Sozialen Entschädigungsrecht ist unabhängig vom Erhalt einer Altersrente. Der gleichzeitige Bezug beider Leistungen ist also selbstverständlich möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB
Weitere Fragen an Hubertus Heil

Als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist es uns wichtig, Generationen nicht gegeneinander auszuspielen.

Angesichts der aktuellen politischen Lage kann ich auf Ihre Frage noch keine endgültige Antwort geben

Da es sich bei Ihrer Nachricht um eine Personalangelegenheit des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) handelt, bitte ich Sie, sich direkt an das zuständige BMAS unter info@bmas.bund.de zu wenden

Bei der Anpassung in diesem Jahr richtet sich die Erhöhung des aktuellen Rentenwerts ganz wesentlich nach der anpassungsrelevanten Lohnerhöhung.