Frage an Hubertus Heil von Jens K. bezüglich Verbraucherschutz
Sie haben die "Digitale Rentenübersicht" beschlossen. Meine Frage an Sie: Ist ausgeschlossen dass private Unternehmen wie "z.B. Versicherungsgesellschaften, Banken etc." Einblick in meine Renten bekommen?
Ist auch eine Weitergabe des Staates an diese Unternehmen ausgeschlossen?
MfG
J. Kuhlmann
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Sie haben es richtig zusammengefasst

Zu Ihrer Zahl: Die 2.000 Euro pro Monat sind nicht „inklusive“ eines zusätzlichen 12.000-Euro-Freibetrags. Die Aktivrente stellt bis zu 24.000 Euro Erwerbseinkommen pro Jahr steuerfrei – unabhängig davon gilt weiterhin der allgemeine Grundfreibetrag.

Um Interessenkonflikte zu vermeiden, gibt es bereits Regeln wie Anzeigepflichten, Verhaltensvorgaben und Transparenzpflichten, ergänzt durch Sanktionen bei Verstößen.

Mir ist wichtig, dass Menschen mit Behinderungen nicht durch das Raster fallen: Sie haben eine faire Entlohnung und einen wirksamen Diskriminierungsschutz verdient.