Hubert Hüppe
Antwort von Hubert Hüppe
CDU
• 17.04.2008

(...) Am 25. Januar 2008 wurde das "Siebente Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch" vom Bundestag verabschiedet, welches auch eine Regelung zur Verlängerung des ALG I für ältere Arbeitslose umfasst. Diese so genannte 58er Regelung kommt dann zur Anwendung, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. (...)

Hubert Hüppe
Antwort von Hubert Hüppe
CDU
• 17.04.2008

(...) Da ich in der vorherigen Mail schon deutlich gemacht habe, dass die Rechtslage nicht nur nicht beanstandet wurde, sondern das Bundesverfassungsgericht sogar die Einbeziehung der Versorgungsbezüge in die Beitragspflicht für geboten erachtet, sehe ich in der Koalition keine Mehrheit für eine Veränderung der Rechtslage. Selbst wenn die Union eine Initiative in diese Richtung starten würde, bestünden keinerlei Chancen eine politische Veränderung durchzusetzen. (...)

Hubert Hüppe
Antwort von Hubert Hüppe
CDU
• 17.04.2008

(...) tatsächlich gibt es weiterhin die Bemühungen von Seiten der CDU/CSU-Fraktion, um die unerträgliche Situation der Spätabtreibung bis zur Geburt zu ändern, die Bemühungen zur Formulierung eines Gesetzentwurfes werden in Kürze zum Abschluss kommen. Wie Sie vielleicht wissen, habe ich in den vergangenen Jahren schon unzählige Anläufe genommen und Initiativen gestartet, um den Schutz von ungeborenen Kindern und die Situation der betroffenen Frauen zu verbessern, ich habe auch damals gegen die Reform der §§218 ff. (...)

Hubert Hüppe
Antwort von Hubert Hüppe
CDU
• 07.03.2008

(...) Januar 2008 das "Siebente Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch" beschlossen. Dieses Gesetz beinhaltet auch eine Regelung zur Verlängerung des ALG I für ältere Arbeitslose, die so genannte 58er Regelung. Die Voraussetzungen für eine Verlängerung des ALG I sind gemäß §434r SGB III, erstens, die Vollendung des 58. (...)

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