(...) Gemäß § 7 StGB gilt das deutsche Strafrecht auch für Taten, die im Ausland gegen einen Deutschen begangen werden, wenn die Tat am Tatort mit Strafe bedroht ist oder der Tatort keiner Strafgewalt unterliegt. (...) Eine zentrale EU-Anlaufstelle gibt es nicht, da die Strafverfolgung in den Hoheitsbereich der Mitgliedstaaten fällt. (...)
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