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Horst Schnellhardt
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Frage von Ullrich Z. •

Frage an Horst Schnellhardt von Ullrich Z. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Schnellhardt,

Folgender Sachverhalt: Eine Unternehmensgruppe die u. a. in Zypern also Europa agiert lifert keinerlei Support mehr für Kunden in Deutschland. Auszahlungen der Guthaben erfolgt seit Monaten nicht.
Es geht allein in Deutschland um mehrere Millionen Euro. Auch in der Türkei und Israel sind diese Firmen mit denselben Betreibern aktiv.
In Zypern / Limasol - wird unter neuem Label weiter agiert. An wen wende ich mich damit dort ermittelt wird?
Hier der Link um welche Broker es sich handelt.

http://forexmagnates.com/after-4xp-receives-cysec-warning-other-eu-regulators-to-follow/

Vielen Dank

Mirko Oleszak

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Oleszak,

vielen Dank für Ihre Frage vom 14. Oktober 2013. Gemäß § 7 StGB gilt das deutsche Strafrecht auch für Taten, die im Ausland gegen einen Deutschen begangen werden, wenn die Tat am Tatort mit Strafe bedroht ist oder der Tatort keiner Strafgewalt unterliegt. Es ist davon auszugehen, dass Betrug auch in Zypern als Straftat gilt. Sie können also zur nächstgelegenen deutschen Polizeidienststelle gehen, um dort Anzeige nebst Strafantrag zu erstatten.

Eine zentrale EU-Anlaufstelle gibt es nicht, da die Strafverfolgung in den Hoheitsbereich der Mitgliedstaaten fällt. Auf EU-Ebene werden in erster Linie Maßnahmen getroffen, um die justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern. So ist die europäische Polizeibehörde Europol insbesondere dafür zuständig, den Informationsaustausch zwischen den mitgliedstaatlichen Polizeibehörden zu fördern, um wirkungsvoller gegen Bedrohungen wie Terrorismus, illegalen Waffenhandel, Drogenhandel, Kinderpornographie und Geldwäsche vorzugehen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Dr. Horst Schnellhardt