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Holger Haibach
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Frage von Peter F. L. •

Frage an Holger Haibach von Peter F. L. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Guten Tag, Herr Haibach,

gerade Hessen ist neben Bayern einer der Vorreiter dabei, die Kfz-Stauer fuer Wohnmobile ueber 2.8 to. zGg. drastisch anzuheben, indem nicht mehr nach Gewicht, sondern nach Hubraum und Schadstoffausstoss besteuert werden soll.

NRW stellt sich (neben anderen Bundeslaendern) ganz klar gegen entsprechende Aenderungsplaene - wie stehen Sie zu den hessischen Plaenen?

Einerseits wird damit gerade "die Villa des kleinen Mannes" von zB. 172 EUR auf ca. 1200 EUR jaehrlich ungefaehr versiebenfacht (!) - wer soll sich das noch leisten koennen? Ein als LKW zugelassener Kuriertransporter (zB. fuer die Post fahrende Subunternehmer) kommt auf bis zu 200 000 km im Jahr (kein Tippfehler!), ein Wohnmobil durchscnittlich auf nur ca. 5 000!

Andererseits kann ich mir aber auch gut vorstellen, dass Firmen mit entsprechenden (Vermiet-)Fahrzeugflotten aber auch ihre Fahrzeuge in andere Bundeslaender "ausflaggen" werden, sofern das moeglich ist, um entsprechende Kosten zu sparen.

Ich freue mich (als in beiden Szenarien Betroffener, Kreis HG) schon auf Ihre Antwort!

mfg

pfl.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Lohmann,

nach mir vorliegenden Informationen ist von Hessischer Seite keine drastische Erhöhung der Kfz-Steuer für Wohnmobile geplant. Das eigentliche Problem ist darauf zurückzuführen, dass Rot-Rrün auf Initiative von Kanzler Schröder Geländewagen u.ä. große Fahrzeuge stärker steuerlich belasten wollten.
So genannte Kombipersonenkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen konnten bislang als Nutzfahrzeuge angemeldet und damit spürbar günstiger als Personenkraftwagen besteuert werden. Rechtsgrundlage für diese Steuerbegünstigung war eine Vorschrift in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in Verbindung mit den Vorschriften des Kraftfahrzeugsteuergesetzes.
Auf Antrag der Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen (Bundestagsdrucksache 15/3468 vom 30. Juni 2004) wurde diese Rechtsvorschrift von der Bundesregierung (Bundesverkehrs- und Bundesumweltministerium) mit Zustimmung des Bundesrates zum 1. Mai 2005 aufgehoben.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat das Hauruckverfahren, mit dem diese Änderung im Bundestag beschlossen wurde und welches eine ordentliche Beratung im Finanzausschuss verhindert hat, massiv kritisiert. Obwohl wir in der Sache durchaus gesprächsbereit waren, haben wir deshalb den Antrag von Rot-Grün im Bundestag abgelehnt.
Die unbedachte "übereilte" Streichung des Art. 23 Abs. 6 a der StVZO hätte Anfang Mai 2005 zu einer drastischen Kfz-Steuererhöhung bei Wohnmobilen geführt.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat dazu beigetragen, dass die drohende massive Höherbesteuerung von Wohnmobilen in dieser Form unterblieben ist. Die Wohnmobilverbände hatten zu Recht auf die damit verbundenen hohen Mehrbelastungen für Wohnmobilbesitzer hingewiesen.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert auch in Zukunft eine moderate, angemessene Besteuerung der Wohnmobile (siehe Antrag "Wohnmobile angemessen besteuern", Bundestagsdrucksache 15/5248 vom 12. April 2005). Wie diese aussehen kann, müssen die Bundesländer im Einvernehmen mit der Bundesregierung regeln, zumal die Einnahmen aus der Kfz-Steuer vollständig den Bundesländern zufließen. Der Bundestag ist insoweit nicht beteiligt.
Unter anderem wird vorgeschlagen, für Wohnmobile eigene Steuerklasse einzurichten, die berücksichtigt, dass diese Fahrzeuge die Straßen viel weniger belasten als Geländewagen oder Transporter. Dies muss bei der Steuerfestsetzung berücksichtigt. Die Länder befinden sich derzeit in einem intensiven Austausch, um eine praktikable Lösung zu erarbeiten. Wie das Endergebnis aussehen wird, ist noch nicht absehbar.
Seien Sie bitte versichert, dass das Land Hessen keinesfalls daran interessiert ist, Wohnmobilbenutzer oder Verleiher stärker zu belasten, da unser Land auch vom Tourismus lebt.

Mit freundlichen Grüßen

Holger Haibach