Frage an Hilde Mattheis von Winfried W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Mattheis,
Sie haben der Vorratsdatenspeicherung zugestimmt und weisen gemeinsam mit Ihren Kollegen der SPD zur Rechtfertigung darauf hin, daß der Grundrechtsschutz gewahrt bliebe, weil die Daten ja nur auf richterliche Anordnung von den Behörden gesichtet werden dürften.
Tatsächlich jedoch müßte Ihnen und Ihren Kollegen aber inzwischen bekannt sein, daß der sogenannte richterliche Vorbehalt den Bürger nicht vor dem Mißbrauch staatlicher Kontrollmaßnahmen schützt. Das wurde in Studien belegt:
http://www.datenschutz-berlin.de/jahresbe/03/anl/431d6.pdf
Da somit der Schutz der Vorratsdaten gegen Mißbrauch nachweislich nicht gewährleistet ist und auch angesichts der Tatsache, daß vorhandene Daten immer weitere Begehrlichkeiten erzeugen, niemals gewährleistet sein kann, wäre es nach meinem Verständnis eigentlich Ihre Pflicht als Volksvertreter gewesen, den Grundrechtsschutz der Bürger dadurch sicherzustellen, daß Sie der Vorratsdatenspeicherung widersprechen.
Ihr Kollege Wiefelspütz bezeichnet besorgte Bürger, die ebenso wie ich ein ganz erhebliches Mißbrauchspotenzial in den Vorratsdaten sehen, als Verschwörungstheoretiker. Doch bitte sagen Sie, als die für meinen Wahlkreis zuständige Abgeordnete, mir bitte, weshalb der Bürger einer Staatsmacht vertrauen soll, die erstens bewiesen hat, daß sie den versprochenen Grundrechtsschutz nicht wahren kann und zweitens ihrerseits den Bürgern grundsätzlich nicht vertraut, sodaß ihr die Komplettüberwachung aller Bürger geboten erscheint?
Sehr geehrter Herr Wacker,
zunächst darf ich auf meine ausführliche Antwort vom 26.11. 2007 verweisen, die ich Ihnen auf Ihre ebenfalls sehr ausführliche mail-Anfrage vom 14.11.2007 zugestellt habe. Da Sie mir mitteilten, dass Sie Mail-Anhänge grundsätzlich nicht öffnen, habe ich meine Antwort per Post an Sie weiter geleitet. Ihr Kommentar, dass ich mir das Porto sparen solle, "weil dies doch nur das üblich blabla sei", wird meinem Bemühen, Ihnen meine Position ernsthaft zu erläutern, nicht gerecht. Dies bedaure ich sehr. Leider ist mit dieser Ihrer Einstellung eine den demokratischen Gepflogenheiten angemessene politische Auseinandersetzung schwerlich möglich. Trotzdem möchte ich Ihnen auch auf Ihre neuerliche Anfrage zum möglichen Missbrauch des richterlichen Vorbehaltes meine Stellungnahme mitteilen.
Mit dem richterlichen Vorbehalt sind gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen worden, um ein Instrumentarium zu haben, Straftaten nur im begründeten Verdachtsfalle gezielt verfolgen zu können, ohne Bürger flächendeckend präventiv unter Generalverdacht zu stellen.
Wenn diese gesetzliche Regelung umgangen werden sollte, ist dies ein Verstoß gegen demokratisch vereinbarte Vorschriften und muss dementsprechend sanktioniert werden.
Ich lege Wert darauf, dass in einer Demokratie gesetzliche Regelungen eingehalten werden. Wird dies nicht getan, ist nicht das Gesetz falsch, sondern die Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorschriften. Hier muss dementsprechend demokratische Kontrolle erfolgen - dazu haben wir eine Demokratie.
Mit freundlichen Grüßen
Hilde Mattheis